Beschwerdegebühr/PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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unni

#1

28.09.2009, 09:52

Guten Morgen,

haben eine Klage über ca. € 24.000,00 eingereicht, welcher voll stattgegeben worden ist. Während des Verfahrens hat jedoch der Beklagte PKH-Antrag gestellt, welcher zurückgewiesen wurde. Die Beschwerde des Beklagten wurde vom OLG ebenfalls zurückgewiesen. Kostenentscheidung unterblieb natürlich. Kann ich trotz fehlender Erstattungsfähigkeit gegenüber Mdt eine 3500 VV - Gebühr geltend machen? Aus obigem Streitwert?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG
Mops
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#2

28.09.2009, 14:13

Beschwerde war doch nur wegen der PKH, also sind auch der Gegenstandswert geringer und nicht der Wert der HS. Seid Ihr im PKH - Beschwerdeverfahren überhaupt tätig gewesen?
unni

#3

29.09.2009, 09:10

Hallo!

Danke für deine Antwort. Ja, wir waren im Beschwerdeverfahren tätig - ein, zwei Schriftsätze zur Aussichtslosigkeit der Einwendungen...
Müsste ja dann eigentlich erstmal ne Streitwertfestsetzung bzgl. des Beschwerdeverfahrens beantragen und dann ne 3500 VV gegenüber der Mdtin abrechnen, oder?

Liebste Grüße
Mops
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#4

02.10.2009, 22:37

genau :-)
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