Abrechnung Zivilsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

25.09.2009, 10:23

hallo,

es ist Freitag und ich stehe wieder mal auf dem Schlauch.
So Folgendes:

Mdt kam mit Bh Schein, wir waren außergerichtlich tätig, hat nichts gebracht und wir haben Klage (haben GG mit eingeklagt) eingereicht. PKH ist bewilligt und es erging ein VU, wo die GG mit tituliert ist.
Haben (denk ich mal blöderweise) die BH abgerechnet und die 99,96 € bekommen und PKH abgerechnet und 35 € für BH mit angerechnet.
Nun schreibt Gericht, dass ja die GG tituliert ist also bei unserer PKH Abrechnung angerechnet werden muss. Seh ich ja irgendwie ein, aber wir bekommen vom Ge die Gg sowieso nicht auch nicht, wenn wir vollstrecken etc. mmmhh, weiss jemand Rat? Antrag korrigieren, GG anrechnen und bh zurücknehmen? aaaahhhhhhhhh
tine
nicole73
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#2

25.09.2009, 10:31

wenn GG tituliert ist, musst du anrechnen, siehe 15a RVG
tine001
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#3

25.09.2009, 10:43

und die bh auszahlung geb ich dementsprechend auch wieder zurück?
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