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Teilzahlungsvergleich Rechtspflegerin bemängelt Gebühren

Verfasst: 25.09.2009, 10:05
von Bellachen
Guten Morgen Ihr Lieben!

Pünktlich zum Wochenende kommt mal wieder etwas, bei dem ich nicht weiter weiß.

Also wir haben gegen einen Schuldner das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung betrieben. Dann haben wir mit ihm einen Teilzahlungsvergleich geschlossen. Ein paar Monate gingen die Zahlungen auch ein, dann nichts mehr. So dann erst VZV beim Arbeitgeber und gleich nen PfÜB hinterher.

Nun bemängelt die Rechtspflegerin unsere Gebühren im Teilzahlungsvergleich. Unser Programm macht das selbstständig und zwar wurde folgendes berechnet:

Gegenstandswert: 481,42 €

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV 58,50 €
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV 67,50 €
Postentgelte Nr. 7002 VV 20,00 €
19% MwSt gem. Nr. 7008 VV 27,74 €
Saldo Gebühren 173,74 €

Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Rechtspflegerin in dem steht:

...sind die Vergleichskosten der Höhe nach weiterhin nicht nachvollziehbar. Maximal wäre eine 1,5 Gebühr nach einem Wert bis 600,00 € (67,50 €) zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer berücksichtigungsfähig. Bitte nehmen Sie binnen 2 Wochen Stellung...

Wer hat Recht? Wo kann ich das nachlesen? Ich gehe eigentlich davon aus, dass meine Berechnung richtig ist, denn das Programm spielt die Gebühr ja nicht aus Spaß ein...

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar!

Liebe Grüße aus dem Norden
Bellachen

Verfasst: 25.09.2009, 10:27
von LuzZi
Die 1,3 GG ist falsch. Du hast die Klamotte doch über die VG für die ZV abgerechnet. Du bekommst lediglich noch die 1,5 zzgl. Auslagen und Mwst.

Verfasst: 25.09.2009, 10:30
von sunshine24
:zustimm LuzZi

Verfasst: 25.09.2009, 10:33
von Bellachen
Okay, danke! Aber komisch, dass das Programm da noch ne 1,3 Gebühr reinzieht. Und ganz ehrlich, diese Rechtspflegerin ist die erste, die das bemängelt.

Verfasst: 25.09.2009, 10:56
von Asgoth
Da wären wir wieder bei dem bekannten Problem. Einige verlassen sich eher auf ihr Programm, anstatt einfach mal den Kopf einzuschalten ;)

Verfasst: 25.09.2009, 11:31
von Bellachen
Naja, wenn man es nicht besser weiß

Verfasst: 25.09.2009, 14:15
von Nauja
Bellachen hat geschrieben:Okay, danke! Aber komisch, dass das Programm da noch ne 1,3 Gebühr reinzieht. Und ganz ehrlich, diese Rechtspflegerin ist die erste, die das bemängelt.
Komische Software. Die meisten Programme geben nämlich Auswahlmöglichkeiten.

Du hättest eine 0,3 nach 3309 und eine 1,5 (1,0, wenn GVZ schon tätig war) geltend machen können.

Wert für die 1,5 ist der Vergleichswert.

Verfasst: 25.09.2009, 20:23
von Micsi11
Ich sag mal, da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Selbst hier im Forum (hab da doch grad interessante Diskussion von 2007 gelesen). Wir nehmen auch immer GG und geht immer durch. Wenn du mit Schuldner direkt Ratenzahlungsvergleich schließt und der keine Raten an GVZ zahlt, dann kann das als neue Angelegenheit gelten.

Verfasst: 26.09.2009, 13:46
von Bellachen
Und genauso ist es ja auch gewesen, dass wir direkt mit dem Schuldner den Ratenzahlungsvergleich geschlossen haben. Dies habe ich der Rechtspflegerin nun auch mitgeteilt, mal sehen, was sie dazu sagt.

Verfasst: 26.09.2009, 14:32
von Cada-38
Die GG ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Ein Ratenzahlungsvergleich ist Angelegenheit der ZV. Ansonsten wäre ein solcher Vergleich ja gar nicht zustande gekommen. Die Vergleichsgebühr ist also okay allerdings keine GG.

Rechtspfleger entscheiden bei uns genauso....
kommt immer drauf an, wieviel Lust die beim AG haben meiner Meinung nach.