Teilzahlungsvergleich Rechtspflegerin bemängelt Gebühren
Verfasst: 25.09.2009, 10:05
Guten Morgen Ihr Lieben!
Pünktlich zum Wochenende kommt mal wieder etwas, bei dem ich nicht weiter weiß.
Also wir haben gegen einen Schuldner das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung betrieben. Dann haben wir mit ihm einen Teilzahlungsvergleich geschlossen. Ein paar Monate gingen die Zahlungen auch ein, dann nichts mehr. So dann erst VZV beim Arbeitgeber und gleich nen PfÜB hinterher.
Nun bemängelt die Rechtspflegerin unsere Gebühren im Teilzahlungsvergleich. Unser Programm macht das selbstständig und zwar wurde folgendes berechnet:
Gegenstandswert: 481,42 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV 58,50 €
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV 67,50 €
Postentgelte Nr. 7002 VV 20,00 €
19% MwSt gem. Nr. 7008 VV 27,74 €
Saldo Gebühren 173,74 €
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Rechtspflegerin in dem steht:
...sind die Vergleichskosten der Höhe nach weiterhin nicht nachvollziehbar. Maximal wäre eine 1,5 Gebühr nach einem Wert bis 600,00 € (67,50 €) zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer berücksichtigungsfähig. Bitte nehmen Sie binnen 2 Wochen Stellung...
Wer hat Recht? Wo kann ich das nachlesen? Ich gehe eigentlich davon aus, dass meine Berechnung richtig ist, denn das Programm spielt die Gebühr ja nicht aus Spaß ein...
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar!
Liebe Grüße aus dem Norden
Bellachen
Pünktlich zum Wochenende kommt mal wieder etwas, bei dem ich nicht weiter weiß.
Also wir haben gegen einen Schuldner das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung betrieben. Dann haben wir mit ihm einen Teilzahlungsvergleich geschlossen. Ein paar Monate gingen die Zahlungen auch ein, dann nichts mehr. So dann erst VZV beim Arbeitgeber und gleich nen PfÜB hinterher.
Nun bemängelt die Rechtspflegerin unsere Gebühren im Teilzahlungsvergleich. Unser Programm macht das selbstständig und zwar wurde folgendes berechnet:
Gegenstandswert: 481,42 €
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV 58,50 €
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV 67,50 €
Postentgelte Nr. 7002 VV 20,00 €
19% MwSt gem. Nr. 7008 VV 27,74 €
Saldo Gebühren 173,74 €
Jetzt bekomme ich ein Schreiben von der Rechtspflegerin in dem steht:
...sind die Vergleichskosten der Höhe nach weiterhin nicht nachvollziehbar. Maximal wäre eine 1,5 Gebühr nach einem Wert bis 600,00 € (67,50 €) zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer berücksichtigungsfähig. Bitte nehmen Sie binnen 2 Wochen Stellung...
Wer hat Recht? Wo kann ich das nachlesen? Ich gehe eigentlich davon aus, dass meine Berechnung richtig ist, denn das Programm spielt die Gebühr ja nicht aus Spaß ein...
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar!
Liebe Grüße aus dem Norden
Bellachen