Vergütungsvereinbarungen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kathi_09
Foren-Praktikant(in)
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#1

24.09.2009, 13:04

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe, mit unserem Mandanten haben wir eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Nun zahlt er diese in regelmäßigen Raten ab.

Wenn dieser Mandant aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zahlt, besteht dann die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung, auch ohne, dass dem Madnanten eine Rechnung von uns vorliegt??? Es heißt nämlich, dass der Mandant eine bestimmte vereinbarte Summe NEBEN den gesetzlichen Gebühren zahlt. Diese haben wir nie in einer Rechnung an ihn zusammengefasst.

Meiner Meinung nach besteht der Anspruch trotzdem.

Ich danke schonmal für die Hilfe.
gkutes

#2

24.09.2009, 13:30

sicher bin ich jetzt nicht, aber ich denke schon, dass du auf Grundlage der Vereinbarung einen MB beantragen kannst.
vollstrecken kannst du ja weder aus einer Rechnung noch aus einer Vereinbarung einfach so. Ist ja kein Titel

aber braucht man nicht eigentlich eine Rechnung für die Buchhaltung / Finanzamt?
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gabrielle
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#3

24.09.2009, 15:06

und was ist überhaupt mit der Fälligkeit?
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