§ 15 a RVG: Kann mir das jemand erklären mit der Anrechnung?
Verfasst: 21.09.2009, 14:30
Hallo,
kann mir das mal bitte jemand erklären, wie ich die neue Regelung in § 15 a RVG zu verstehen habe? Vorher war es so, dass ich die GG zur Hälfte auf die VG im KF-Verfahren anrechne, wenn ich die volle GG eingeklagt habe und jetzt?
Danke!!
kann mir das mal bitte jemand erklären, wie ich die neue Regelung in § 15 a RVG zu verstehen habe? Vorher war es so, dass ich die GG zur Hälfte auf die VG im KF-Verfahren anrechne, wenn ich die volle GG eingeklagt habe und jetzt?
Danke!!