Bußgeldverfahren splitten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sockenfenya
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#1

18.09.2009, 16:14

Hallo zusammen!

Ich habe letztens von einer Freundin, die auch bei einem Rechtsanwalt arbeitet, erfahren, dass ihre Chefin auf einem Gebührenseminar war, wo es dann hieß, dass in Bußgeldsachen die Gebühren getrennt abgerechnet werden können.

So wie ich sie verstanden habe, handelt es sich dann 1. um das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und dann eben 2. Verfahren vor dem Amtsgericht. D. h., dass die Gebühr 7002 auch zweimal abgerechnet werden kann, was wir hier zumindest so nie gemacht haben und was wohl auch net so allgemein bekannt wäre. Soweit ich weiß, haben wir das auch bislang nicht getrennt abgerechnet und nur einmal die 7002 genommen.

Wie sich das jetzt mit der Grundgebühr verhält, weiß ich auch nicht recht. Werde die Bekannte morgen noch einmal darauf ansprechen.

Kann da jemand von Euch mehr zu sagen?
Oder steht das Büro inkl. mir einfach nur auf dem Schlauch?

Schönes Wochenende schon einmal!
Mops
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#2

18.09.2009, 16:20

7002 gibt es zweimal. Die Grundgebühr nur einmal.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#3

18.09.2009, 17:36

Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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