Hallo,
ich soll ggü RS die Prüfung von Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in einer Strafsache abrechnen.
Im Zivilrecht geht das, aber eine solche Gebühr in Strafsache ist mir nicht geläufig.
Gibt es die?
Prüfung Erfolgsaussichten Strafsache
- Adora Belle
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Was ist mit 2102 ?
- Adora Belle
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Was nimmst Du denn im Zivilverfahren? Doch wohl auch die 2100? Warum soll das in Strafsachen nicht möglich sein. Eine erste Beratung ist doch was völlig anderes.
Gem. Vorb. 2 Abs. 3 VV RVG kann die 2100 nicht angesetzt werden. Schau doch mal in die §§ 16 ff. RVG, ob das verschiedene Angelegenheiten sind oder eine. Wenn das verschiedene Angelegenheiten sind, würde ich die 2102 ansetzen.
Viele Grüße von Cahra