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Keine Verteidigungsanzeige anschließend VU

Verfasst: 14.09.2009, 17:17
von Mondschein
Hy, habe folgende Frage,

wir waren außergerichtlich tätig, anschließend haben wir einen MB für unseren Mdt erlassen. Gegen diesen MB hat der Gegner Widerspruch eingelegt. Anschließend haben wir unseren Anspruch begründet, mit den entstandenen außergerichtl. Gebühren, allerdings hat der Gegner die Verteidigungsanzeige nicht erbracht. Demzufolge wurde auf Antrag in der Begründung ein VU erlassen.
Meine Frage ist, ist dieser KFA richtig? :roll:

0,65 Verfahrensgeb. Nr. 3100 VV RVG
0,5 Terminsgeb. Nr. 3105 VV RVG
20,00 € Auslagen
Mwst. und Gerichtskosten

Ich bin mir da nicht so ganz sicher

Danke für eure Antwort.
LG Mondschein

Verfasst: 14.09.2009, 17:27
von nephele
Nochmal 20 euro Auslagenpauschale für das Mahnverfahren

EDITH:
Obwohl, nee, wenn ich es mir recht überlege, bin ich mir da jetzt gar nicht so sicher. Das VU steht doch jetzt dem VB gleich oder? dann ist doch eure Hauptforderung mit drin und die Kosten des Mahnbescheid inkl. RA-Kosten oder?
Man, jetzt bin ich selber verwirrt :wirr

Verfasst: 14.09.2009, 17:35
von Mondschein
:roll:

Verfasst: 14.09.2009, 17:47
von ReNoStar79
Die Abrechnung ist so korrekt, wie Du das vorgeschlagen hast. Nur wirklich 2 x PTE in Höhe von € 20,00. Im VU steht ja jetzt nur drin, wie der Schuldner verurteilt wurde. Deine Kosten sind daher ja nicht tituliert . ;o)

Verfasst: 14.09.2009, 17:47
von bipe71
Hallo,

ich würde folgende Geb. zur Kostenfestsetzung anmelden:
MB:
1,0 VG
-0,65 GG
Auslagen

gerichtliches Verf.:
1,3 VG
-1,0 VG
0,5 TG
Auslagen

sowie die verauslagten GK

Der VB wurde ja wohl noch nicht erlassen. Daher müssen die Kosten für das MB-Verfahren auch zur Kostenfestsetzung angemeldet werden. Deine Abrechnung ist daher richtig, nur an die beiden Auslagenpauschalen denken.

Liebe Grüße

Verfasst: 14.09.2009, 17:48
von nephele
die MB-VG geht aber komplett in der VG des gerichtlichen Verfahrens aus. Die wäre also mit "0,00" anzusetzen.

Verfasst: 14.09.2009, 17:54
von bipe71
Entschuldigung, habe ich zwischenzeitlich bearbeitet.
Ja,ja man sollte halt im Urlaub nicht im Fachforum surfen gehen :wink:

Verfasst: 14.09.2009, 17:59
von nephele
Ach, siehe mein erster Beitrag oben. So kurz vor Feierabend ist das auch keine gute Idee. Man bringt sich nur selber durcheinander :mrgreen:

Verfasst: 14.09.2009, 21:21
von Mondschein
Also die Gebühr für den MB doch mit in den KFA ?

Also so dann:

1,0 Verf. Nr. 3305
+ Auslagen
1,3 Verf. Nr. 3100
(Anrechnung)
0,5 Terminsgeb. 3105
+ Auslagen, Mwst und Gerichtskosten.

Ich habe in dem Buch "RVG für Anfänger" nichts passendes gefunden, bezügl. der 0,5 Terminsgeb.
Kann mir evtl. jemand die Seitenzahl geben, ich finde es immer noch nicht.

Verfasst: 15.09.2009, 07:39
von nephele
Nein, nein.

0,65 VG
0,5 TG
40 euro Auslagenpauschale
etc...

Du kannst aber auch folgendes machen:

0,65 VG xxx euro
1,0 MB-VG 0,00 euro (!!)
0,5 TG xxx euro
40 euro Auslagenpauschale
etc.
Wenn du die MB-VG mit reinnimmst verstehen die beim Gericht vielleicht besser, warum die Auslagenpauschale doppelt angesetzt wurde. Hab da noch nicht so die Erfahrung mit, wie "pfiffig" die beim Gericht sind ;)