Wenn ich das so mache wie nephele, habe ich zwei unterschiedliche Endergebnisse.
Das Programm sagt bei der zweiten Variante von nephele
"Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf, Pauschale Nr. 7002 in Höhe von 2,00 € bleibt bestehen Diesbezüglich habe ich danan Auslagen in Höhe ovn 22,00 €.
Aber Variante 1 nur 20,00 €.
Welcher ist denn dann richtig?
Keine Verteidigungsanzeige anschließend VU
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Irgendwie habe ich heute ein totales Blackout.
Also wie jetzt
Also wie jetzt
- nephele
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Achso, Auslagen sind im Mahnverfahren nur 20 euro gewesen? Dann ist das ja richtig, wenn du 22 euro als Auslagenpauschale hast.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- cappie
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Ich würde es genauso machen wie in #5 und so macht es auch unser phantasy:
Mahnverfahren:
1,0 Geb. Mahnverfahren
abzgl. Anrechnung 0,65 GG
Auslagen: 20,00 Euro
Verfahren:
1,3 VG
- Anrechnung 1,0 Geb. Mahnverfahren
0,5 TG
Auslagen: 20,00 Euro
Sorry, aber mich verwirren jetzt die 2,00 Euro Auslagen. Wo kommen denn die 2,00 Euro her?
Mahnverfahren:
1,0 Geb. Mahnverfahren
abzgl. Anrechnung 0,65 GG
Auslagen: 20,00 Euro
Verfahren:
1,3 VG
- Anrechnung 1,0 Geb. Mahnverfahren
0,5 TG
Auslagen: 20,00 Euro
Sorry, aber mich verwirren jetzt die 2,00 Euro Auslagen. Wo kommen denn die 2,00 Euro her?
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Also ich habe jetzt folgedes eingegeben:
1,0 Geb. für MB Nr. 3305 VV RVG 0,00 €
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG 136,50 €
- Anrechnung 3305 durchgeführt
- Gebühr geht in VG auf, Pauschale Nr. 7002 i. H. v. 20,00 € bleibt bestehen
0,5 TG Nr. 3105 VV RVG 53,50 €
ZWISCHENSUMME 189,00 €
Pauschale 40,00 €
+ MwSt.
wäre dies dann so richtig, denn ich kann doch in einem KFA nicht die Geschäftsgebühr mit reinnehmen.
1,0 Geb. für MB Nr. 3305 VV RVG 0,00 €
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG 136,50 €
- Anrechnung 3305 durchgeführt
- Gebühr geht in VG auf, Pauschale Nr. 7002 i. H. v. 20,00 € bleibt bestehen
0,5 TG Nr. 3105 VV RVG 53,50 €
ZWISCHENSUMME 189,00 €
Pauschale 40,00 €
+ MwSt.
wäre dies dann so richtig, denn ich kann doch in einem KFA nicht die Geschäftsgebühr mit reinnehmen.
hierbei ist doch wichtig, ob du die GG mit eingeklagt und jetzt auch tituliert hast.
Wenn ja - fehlt bei deinem KFA die Anrechnung der GG
Wenn nein - dein KFA ist richtig
Wenn ja - fehlt bei deinem KFA die Anrechnung der GG
Wenn nein - dein KFA ist richtig