Keine Verteidigungsanzeige anschließend VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mondschein
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#11

15.09.2009, 10:16

Wenn ich das so mache wie nephele, habe ich zwei unterschiedliche Endergebnisse.

Das Programm sagt bei der zweiten Variante von nephele
"Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf, Pauschale Nr. 7002 in Höhe von 2,00 € bleibt bestehen Diesbezüglich habe ich danan Auslagen in Höhe ovn 22,00 €.
Aber Variante 1 nur 20,00 €.

Welcher ist denn dann richtig?
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cappie
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#12

15.09.2009, 10:33

so wie bipe71 in #5 ... gib das mal in dein Rechnungsprogramm ein ...dann stimmt es
Mondschein
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#13

15.09.2009, 11:15

Irgendwie habe ich heute ein totales Blackout.

Also wie jetzt
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nephele
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#14

15.09.2009, 11:15

Achso, Auslagen sind im Mahnverfahren nur 20 euro gewesen? Dann ist das ja richtig, wenn du 22 euro als Auslagenpauschale hast.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#15

15.09.2009, 11:44

Ich würde es genauso machen wie in #5 und so macht es auch unser phantasy:

Mahnverfahren:
1,0 Geb. Mahnverfahren
abzgl. Anrechnung 0,65 GG
Auslagen: 20,00 Euro

Verfahren:
1,3 VG
- Anrechnung 1,0 Geb. Mahnverfahren
0,5 TG
Auslagen: 20,00 Euro

Sorry, aber mich verwirren jetzt die 2,00 Euro Auslagen. Wo kommen denn die 2,00 Euro her?
Mondschein
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#16

22.09.2009, 12:41

Also ich habe jetzt folgedes eingegeben:

1,0 Geb. für MB Nr. 3305 VV RVG 0,00 €
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG 136,50 €
- Anrechnung 3305 durchgeführt
- Gebühr geht in VG auf, Pauschale Nr. 7002 i. H. v. 20,00 € bleibt bestehen
0,5 TG Nr. 3105 VV RVG 53,50 €
ZWISCHENSUMME 189,00 €
Pauschale 40,00 €
+ MwSt.

wäre dies dann so richtig, denn ich kann doch in einem KFA nicht die Geschäftsgebühr mit reinnehmen.
gkutes

#17

22.09.2009, 13:33

hierbei ist doch wichtig, ob du die GG mit eingeklagt und jetzt auch tituliert hast.
Wenn ja - fehlt bei deinem KFA die Anrechnung der GG
Wenn nein - dein KFA ist richtig
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