Verfahrenskosten einer Behörde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ilka H.
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#1

11.09.2009, 14:25

Hallo, ich habe ein kleines Problem.

Wir vertreten einen Mandanten gegen eine Behörde. Zum Gerichtstermin erschien für die Gegenseite ein Mitarbeiter.

Jetzt haben sowohl wir als auch die Gegenseite Kostenausgleichung beantragt. Die Behörde hat (ohne Angabe von Quellen) folgende Kosten geltend gemacht:
Fahrtkosten 0,30 EUR/km
Entschädigung für Verdienstausfall 17,00 EUR/Stunde
Post und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 EUR.

Leider finde ich keine Gesetze, in denen ich die Geltendmachung der Kosten nachvollziehen kann. Hat irgendjemand eine Ahnung, ob die Behörde diese Kosten wirklich geltend machen kann und wenn ja, wo das steht?

Vielen Dank im voraus.
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Silvia
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#2

11.09.2009, 14:36

Justizvergütungs- u. entschädigungsgesetz (JVEG)

§ 5 JVEG: Fahrtkostenersatz

§ 22 JVEG: Ersatz für Verdienstausfall

LG Silvia

:pcwink
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Re1108
Kennt alle Akten auswendig
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#3

11.09.2009, 14:58

:zustimm

zur Ergänzung

Nr. 7002 VV RVG: Pauschale für Post und Telekommunikation
Asgoth
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#4

11.09.2009, 15:13

nach JVEG Fahrtkosten allerdings nur 0,25 EUR...

Pauschale ist im RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt - also wohl nicht von einer Behörde als Grundlage zu nehmen...

Wer macht i.Ü. Verdienstausfall geltend? Der Vertreter der Behörde im Termin? mE haben die idR keinen Verdienstausfall, weil sie die Termine im Rahmen ihr dienstlichen Tätigkeit wahrnehmen, also keinen Verdienstausfall haben - zumindest hatten wir hier mal so einen Fall.
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Ilka H.
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#5

15.09.2009, 09:22

Vielen Dank erst einmal für die hilfreichen Hinweise.

Ja, der Vertreter/Mitarbeiter der Behörde hat Verdienstausfall geltend gemacht. Ich fand es auch komisch, dass eine Behörde Verdienstausfall geltend macht, wenn sie einen Mitarbeiter als Vertretung zum Gerichtstermin schickt. Ich bin auch der Meinung, dass das keinen Verdienstausfall rechtfertigt, da es für ihn ja als Arbeitszeit bzw. berufliche Tätigkeit gilt..

Dass PTP geltend gemacht wird, fand ich auch eigenartig, da die Behörde ja nicht nach dem RVG abrechnen kann. Da aber keine §§ hinter den jeweiligen Positionen bezeichnet wurden, wusste ich nicht auf welcher Grundlage hier abgerechnet wurde. Hätte ja sein können, dass die Behörde auch eine Pauschale in Ansatz bringen kann, ähnlich wie im RVG.
Ilka H.
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#6

15.09.2009, 09:45

Ich habe gerade mal im JVEG nachgesehen.

Meiner Meinung nach sind die Fahrtkosten (§ 5 JVEG) nicht in Höhe von 0,25 EURO (§ 5 Abs. 2 S.1) entstanden, da es sich bei dem Mitarbeiter der klagenden Behörde ja nicht um einen Zeugen oder einen Dritten gem. § 23 JVEG handelt.
Da der Mitarbeiter ja die Behörde vertritt, würde ich sagen, ist er ja quasi die Partei. Damit fällt er meiner Meinung nach auch nicht unbedingt unter § 1 JVEG und dürfte somit auch nicht gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR beanspruchen. Oder sehe ich dass falsch?

Ich muss auch dazu sagen, dass die klagende Partei (also die Behörde) nicht geladen war.

Den Verdienstausfall werde ich bestreiten, da dieser gemäß § 22 JVEG offensichtlich nur Zeugen zusteht. Ebenso werde ich die 20,00 EURO Postpauschale bestreiten, da die offensichtlich nach dem RVG berechnet wurde.

Für einen kleinen Hinweis betreffend Fahrtkosten wäre ich echt dankbar?!?
Asgoth
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#7

15.09.2009, 11:15

Parteikosten werden regelmäßig nach dem JVEG erstattet, siehe § 91 Abs. 1 letzter Satz.

Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist für die Begründung eines Ersattungsanpruches nicht notwendig. Jede Partei hat das Recht, an der mündlichen Partei teilzunehmen, solange die Kosten für die Teilnahme nicht außer Verhältnis stehen. Wie das bei einer Behörde zu beurteilen ist, weiß ich nicht.
Versuchen kann man es ja ;)

edit:

Habe hier gerade eine Entscheidung gefunden, die hinsichtlich des geltend gemachten Verdienstausfalls zu Gunsten der Behörde spricht: OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2001 - 8 W 494/00.
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#8

16.09.2009, 16:01

Vielen Dank
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jojo
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#9

16.09.2009, 16:07

0,30 je km dürfte inzwischen klar sein. Ich gebe einer Behörde nix, Argumentation wie Asgoth in Nummer 4: Eine Behörde hat keinen Verdienstausfall, da die Wahrnehmung von Aufgaben zur ihren gesetzlichen Aufgaben gehört.

Und Auslagenpauschale nach RVG gibt schon gar nicht, siehe ebenfalls die Nummer 4.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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