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Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 01.03.2013, 12:58
von Baptistine
Hallo ihr Lieben,

ich habe da auch so ein Problem und einen Lösungsansatz. Wollte kein neues Thema machen, da ich denke, dass es zu diesem gut passt :pfeif
Also wir haben beantragt:

-MB
-VB
..dann
-Einspruch v. Gegenseite
..dann
-Begründung des Anspruchs mittels Klage von uns
-Terminsanberaumung
-Gegenseite kennt Klageforderung an
-Anerkenntnisurteil (Forderung sowie die geforderten außerg. RA-Kosten sind vom Beklagten zu zahlen)

Jetzt machen wir einen Kostenfestsetzungsantrag, nur ist hier kein Wort mehr über die Gebühr Nr. 3305 und Nr. 3308 gefallen.
Ich würde im KFA jetzt schreiben:

VG (1,3) Nr. 3100
anrechnung VG (1,0) Nr. 3305
VG (0,5) Nr. 3308
TG (1,2) Nr. 3104
Nr. 7002
Nr. 7008

Was meint ihr? Ich bin mir momentan ein wenig unsicher und hoffe jemand kann ich bestätigen oder korrigieren :titanic

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 01.03.2013, 13:24
von gkutes
die 3305 kannst du schon im KFA mit geltend machen. Nur anrechnen ist ja ein bisschen doof für euch :wink:

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 01.03.2013, 14:38
von Baptistine
Da hast du recht. :good

Ich glaub ich lasse die Mahnverfahren-Gebühren einfach weg und nehmen nur die VG und TG.
Kann man da eigentlich auch die Einigungsgebühr Nr. 1003 nehmen?

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 01.03.2013, 14:45
von Liesel
Die 3308 kannst du extra berechnen, genauso wie die komplette PTE für das Mahnverfahren.

Wofür EG? Es ist doch ein AU ergangen.

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 01.03.2013, 16:10
von Geniesserin
Ich muss mal kurz fragen, was ist von euch beantragt worden und was hat der Gegner anerkannt?

Wenn ihr beantragt habt, dass der VB aufrecht erhalten bleibt und der Gegner dies anerkannt hat, wären die Gebühren des Mahnverfahrens dorch bereits dort festgesetzt und müssen nicht mehr in den KFA.

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 05.03.2013, 14:41
von Baptistine
Ne das haben wir nicht beantragt soweit ich weiß. Hab aber festgestellt, dass aufgrund des niedrigen Streitwerts die Anrechnung keinen Sinn macht (5 € weniger] ^^

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 05.03.2013, 14:43
von Liesel
:?:

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 05.03.2013, 15:02
von gkutes
jo, diese Aussage macht wenig Sinn :lol:

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 06.03.2013, 13:42
von Baptistine
Entschuldigt, ich schreibe hier machnmal schnell drauf los :oops: .
Ich habe Nr. 3305 und Nr. 3308 nicht angerechnet.

Rechnung: (SW: 250,00)

Nr. 3100
anrechnung 3305
Nr. 3308
Nr. 3104
Nr. 7007
und Nr. 7008 = 83,30 €

Ohne Anrechnung, sondern nur die Nummer 3100 + 3104 + Auslagen etc. waren das ca. 89 €.

Ich hab es, nachdem unser System mir das Ergebnis zeigte, selber nochmal nachgerechnet. :nachdenk

Re: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

Verfasst: 06.03.2013, 13:43
von Baptistine
Bei der Rechnung * 7002 :oops: