Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
katja-schw
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#1

10.09.2009, 16:06

Hallo ihr Lieben,

hab da mal eine mehr oder weniger blöde Frage, aber stehe grad voll am Schlauch und weiß nicht mehr weiter ... :( Folgendes:

Ein Mandant hat uns mit der Geltendmachung einer Forderung beauftragt, also erst außergerichtliches Mahnschreiben, dann Mahnbescheid. Hiergegen hat der Gegner Widerspruch eingelegt und es wurde sodann ins streitige Verfahren übergeleitet. Wir haben einmal 23,00 € Gerichtskosten für den Mahnbescheid bezahlt und dann nochmal weitere Gerichtskosten in Höhe von 52,00 € für das streitige Verfahren. Wir haben dann unseren Anspruch in einer der Klage entsprechenden Form begründet. Das Gericht hat so dann ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Heute bekamen wir dann Post vom Gericht, die Gegenseite hat die Klageforderung anerkannt und es erging Anerkenntnisurteil. Ich soll nun einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen. Wie genau muss dieser nun aussehen? Bzw. wie verhält sich das mit der Anrechnung der Mahnbescheidsgebühr?

Ich würde es so machen:

GW: 246,90 €

1,3 VG Nr. 3100: 32,50 €
Auslagenpauschale: 6,50 €
Zwischensumme: 39,00 €
abzüglich 1,0 Verfahrensgebühr (Mahnbescheidsgebühr): - 25,00 €
Zwischensumme: 14,00 €
1,2 TG Nr. 3104: 30,00 €
Zwischensumme: 44,00 €
19 % MwSt.: 8,36 €
Zwischensumme: 52,36 €
zzgl. Gerichtskosten: 52,00 €
Gesamtbetrag: 104,36 €

Ist das richtig so? Hoffe es kann mir jemand helfen!

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal im Voraus!
secret72

#2

10.09.2009, 16:14

Die Gebühr für den Mahnbescheid wird nicht von der Verfahrensgebühr abgezogen, sondern geht in ihr auf:

MB-Gebühr 0,00
VG-Gebühr 32,50

Dann die 1,2 TG.

Was ist mit der Deiner restlichen Auslagenpauschale? Und die Gerichtskosten für den MB?
*Nele*
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#3

10.09.2009, 16:16

Ich würde sagen das ist nicht richtig, weil ja gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde, somit deine Gebühr 1,0 bei deiner Berechnung komplett weg fällt.
Ich würde das also so machen:

1,0 Verfahrensg.
Auslagen
MwSt.


1,3
1,2
Auslagen
abzüglich 1,0
19 % Mehrwersteuer
GK insgesamt
secret72

#4

10.09.2009, 16:44

Die Mahnbescheidsgebühr geht in der Verfahrensgebühr auf. Die kannst Du nicht gesondert abrechnen.

MB-Gebühr 0,00
VG-Gebühr 32,50
TG-Gebühr 30,00
Auslagenpauschale (die Auslagenpauschale auf die MG-Gebühr bleibt erhalten) 17,50
MWST
GK
katja-schw
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#5

10.09.2009, 16:44

Achso die 23,00 € muss ich dann schon noch unten mit aufführen .. Dachte die werden schon im Mahnbescheid mit berücksichtigt, also die sind dann schon in der Hauptforderung mit drinnen?!

Ich raffs irgendwie immer noch nicht, tut mir leid :oops:

Muss ich jetzt die 1,0 Gebühr abziehen oder nicht? Wie würde bei bei euch die Festsetzung genau aussehen?
secret72

#6

10.09.2009, 16:45

Ne, Hauptforderung ist Hauptforderung. Die GK kommen da nich mit rein.

Darf ich fragen - weil nichts dabei steht - ob Du noch in der Ausbildung bist?
katja-schw
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#7

10.09.2009, 16:53

Ich bin noch in Ausbildung ja, merkt man wahrscheinlich?! :lol:

Hatte so eine Abrechnung leider noch nie ...

also dann mach ich es jetzt so:

1,3 VG
1,2 TG
Auslagen
MwSt.
GK-Kosten 23 € plus 52 €

eine frage noch .. warum betragen deine auslagen 17,50 €?
secret72

#8

10.09.2009, 16:56

Siehe mein Beitrag Nr. 4.

Die MB-Gebühr gibst Du mit 0,00 an, weil sie in der VG vollkommen aufgeht, die Auslagenpauschale auf die MG-Gebühr in Höhe von € 5,00 bleibt aber bestehen, heißt, wird auf die für die VG und TG drauf gerechnet.

Hier mal, wie RA-Micro das macht:

1,0 Mahnbescheidsgebühr § 13, Nr. 3305 VV RVG 0,00 €
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 246,90 € durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 5,00 € bleibt bestehen. -
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 32,50 €
1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 30,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 62,50 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 17,50 €
Zwischensumme netto 80,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 15,20 €
Zwischensumme brutto 95,20 €
Auslagen 75,00 €
zu zahlender Betrag 170,20 €
katja-schw
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#9

10.09.2009, 17:04

Ok, alles klar .. wir haben das zwar noch nie so hingeschrieben mit 0,00 € aber dann mach ich das jetzt einfach so. Wird dann schon so passen :)

Vielen Dank für deine Bemühungen! Bin jetzt ganz schön erleichtert :wink:
secret72

#10

10.09.2009, 17:10

Hat bei uns bis jetzt immer gepaßt. ;)
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