Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#11

01.03.2013, 12:58

Hallo ihr Lieben,

ich habe da auch so ein Problem und einen Lösungsansatz. Wollte kein neues Thema machen, da ich denke, dass es zu diesem gut passt :pfeif
Also wir haben beantragt:

-MB
-VB
..dann
-Einspruch v. Gegenseite
..dann
-Begründung des Anspruchs mittels Klage von uns
-Terminsanberaumung
-Gegenseite kennt Klageforderung an
-Anerkenntnisurteil (Forderung sowie die geforderten außerg. RA-Kosten sind vom Beklagten zu zahlen)

Jetzt machen wir einen Kostenfestsetzungsantrag, nur ist hier kein Wort mehr über die Gebühr Nr. 3305 und Nr. 3308 gefallen.
Ich würde im KFA jetzt schreiben:

VG (1,3) Nr. 3100
anrechnung VG (1,0) Nr. 3305
VG (0,5) Nr. 3308
TG (1,2) Nr. 3104
Nr. 7002
Nr. 7008

Was meint ihr? Ich bin mir momentan ein wenig unsicher und hoffe jemand kann ich bestätigen oder korrigieren :titanic
193
gkutes

#12

01.03.2013, 13:24

die 3305 kannst du schon im KFA mit geltend machen. Nur anrechnen ist ja ein bisschen doof für euch :wink:
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#13

01.03.2013, 14:38

Da hast du recht. :good

Ich glaub ich lasse die Mahnverfahren-Gebühren einfach weg und nehmen nur die VG und TG.
Kann man da eigentlich auch die Einigungsgebühr Nr. 1003 nehmen?
193
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#14

01.03.2013, 14:45

Die 3308 kannst du extra berechnen, genauso wie die komplette PTE für das Mahnverfahren.

Wofür EG? Es ist doch ein AU ergangen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#15

01.03.2013, 16:10

Ich muss mal kurz fragen, was ist von euch beantragt worden und was hat der Gegner anerkannt?

Wenn ihr beantragt habt, dass der VB aufrecht erhalten bleibt und der Gegner dies anerkannt hat, wären die Gebühren des Mahnverfahrens dorch bereits dort festgesetzt und müssen nicht mehr in den KFA.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#16

05.03.2013, 14:41

Ne das haben wir nicht beantragt soweit ich weiß. Hab aber festgestellt, dass aufgrund des niedrigen Streitwerts die Anrechnung keinen Sinn macht (5 € weniger] ^^
193
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#17

05.03.2013, 14:43

:?:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
gkutes

#18

05.03.2013, 15:02

jo, diese Aussage macht wenig Sinn :lol:
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#19

06.03.2013, 13:42

Entschuldigt, ich schreibe hier machnmal schnell drauf los :oops: .
Ich habe Nr. 3305 und Nr. 3308 nicht angerechnet.

Rechnung: (SW: 250,00)

Nr. 3100
anrechnung 3305
Nr. 3308
Nr. 3104
Nr. 7007
und Nr. 7008 = 83,30 €

Ohne Anrechnung, sondern nur die Nummer 3100 + 3104 + Auslagen etc. waren das ca. 89 €.

Ich hab es, nachdem unser System mir das Ergebnis zeigte, selber nochmal nachgerechnet. :nachdenk
193
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#20

06.03.2013, 13:43

Bei der Rechnung * 7002 :oops:
193
Antworten