Hallo ihr Lieben,
ich habe da auch so ein Problem und einen Lösungsansatz. Wollte kein neues Thema machen, da ich denke, dass es zu diesem gut passt
Also wir haben beantragt:
-MB
-VB
..dann
-Einspruch v. Gegenseite
..dann
-Begründung des Anspruchs mittels Klage von uns
-Terminsanberaumung
-Gegenseite kennt Klageforderung an
-Anerkenntnisurteil (Forderung sowie die geforderten außerg. RA-Kosten sind vom Beklagten zu zahlen)
Jetzt machen wir einen Kostenfestsetzungsantrag, nur ist hier kein Wort mehr über die Gebühr Nr. 3305 und Nr. 3308 gefallen.
Ich würde im KFA jetzt schreiben:
VG (1,3) Nr. 3100
anrechnung VG (1,0) Nr. 3305
VG (0,5) Nr. 3308
TG (1,2) Nr. 3104
Nr. 7002
Nr. 7008
Was meint ihr? Ich bin mir momentan ein wenig unsicher und hoffe jemand kann ich bestätigen oder korrigieren
Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!
- Baptistine
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die 3305 kannst du schon im KFA mit geltend machen. Nur anrechnen ist ja ein bisschen doof für euch
- Baptistine
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Da hast du recht.
Ich glaub ich lasse die Mahnverfahren-Gebühren einfach weg und nehmen nur die VG und TG.
Kann man da eigentlich auch die Einigungsgebühr Nr. 1003 nehmen?
Ich glaub ich lasse die Mahnverfahren-Gebühren einfach weg und nehmen nur die VG und TG.
Kann man da eigentlich auch die Einigungsgebühr Nr. 1003 nehmen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die 3308 kannst du extra berechnen, genauso wie die komplette PTE für das Mahnverfahren.
Wofür EG? Es ist doch ein AU ergangen.
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LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Ich muss mal kurz fragen, was ist von euch beantragt worden und was hat der Gegner anerkannt?
Wenn ihr beantragt habt, dass der VB aufrecht erhalten bleibt und der Gegner dies anerkannt hat, wären die Gebühren des Mahnverfahrens dorch bereits dort festgesetzt und müssen nicht mehr in den KFA.
Wenn ihr beantragt habt, dass der VB aufrecht erhalten bleibt und der Gegner dies anerkannt hat, wären die Gebühren des Mahnverfahrens dorch bereits dort festgesetzt und müssen nicht mehr in den KFA.
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- Baptistine
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Ne das haben wir nicht beantragt soweit ich weiß. Hab aber festgestellt, dass aufgrund des niedrigen Streitwerts die Anrechnung keinen Sinn macht (5 € weniger] ^^
- Baptistine
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Entschuldigt, ich schreibe hier machnmal schnell drauf los .
Ich habe Nr. 3305 und Nr. 3308 nicht angerechnet.
Rechnung: (SW: 250,00)
Nr. 3100
anrechnung 3305
Nr. 3308
Nr. 3104
Nr. 7007
und Nr. 7008 = 83,30 €
Ohne Anrechnung, sondern nur die Nummer 3100 + 3104 + Auslagen etc. waren das ca. 89 €.
Ich hab es, nachdem unser System mir das Ergebnis zeigte, selber nochmal nachgerechnet.
Ich habe Nr. 3305 und Nr. 3308 nicht angerechnet.
Rechnung: (SW: 250,00)
Nr. 3100
anrechnung 3305
Nr. 3308
Nr. 3104
Nr. 7007
und Nr. 7008 = 83,30 €
Ohne Anrechnung, sondern nur die Nummer 3100 + 3104 + Auslagen etc. waren das ca. 89 €.
Ich hab es, nachdem unser System mir das Ergebnis zeigte, selber nochmal nachgerechnet.
- Baptistine
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Bei der Rechnung * 7002