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Wir erhält alles eine RG im SozR?

Verfasst: 10.09.2009, 15:21
von ant
Hallo ihr Lieben,

ich weiß mal wieder nicht Bescheid. Bin im Sozialrecht. Wir machen Sozialrecht selten.

Also folgendes:

Im Termin hat die Gegenseite den Klageantrag vollumfänglich anerkannt.

"Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin."

Die PKH wurde für die Klägerin (unsere Mandantin) bewilligt.

Nun zur Abrechnung:

1. PKH abrechnen
2. Kostenfestsetzer über alle Gebühren einschließlich Geschäftsgebühr beantragen?
3. Muss ich noch eine Kostenrechnung an die Gegenseite direkt stellen?

Danke euch

Verfasst: 10.09.2009, 15:40
von light
Ja PKH abrechnung und KFB beantragen, aber OHNE Geschäftsgebühr, die hättet oihr mit einklagten müssen. (oder habt ihr das etl. schon) Achtung: Beim KFB dann nur ne 0,65 VG!!

Nein, keine extra Rechnung an die Gegenseite. die bekommt doch nachher den KFB!!

Verfasst: 10.09.2009, 15:48
von ant
Aber ich bin doch im Sozialrecht.

Ich habe gelesen, dass eine Anrechnung hier nicht erfolgt.

Verfasst: 10.09.2009, 16:28
von light
Ups hab ich übersehen. sorry.

Sind da Betragsrahmengebühren entstanden?
War ihr auch vorgerichltich tätig?

LG

Verfasst: 10.09.2009, 17:36
von ant
Ja es sind Betragsrahmengebühren entstanden.

Wir waren auch vorgerichtlich tätig.

Laß ich nun die Geschäftsgebühr im KFA mit festsetzen? Wenn nicht, muss ich doch der Gegenseite eine Rechnung über die Geschäftsgebühr erstellen, oder?

Verfasst: 10.09.2009, 18:10
von Silvia
Hallo,

anstatt eines Kostenfestsetzungsantrages würde ich zunächst ein Schreiben an die Gegenseite machen, in dem ich darauf hinweisen würde, dass diese ja die außergerichtlichen Kosten zu tragen habe und direkt die Gebührenrechnung inklusive Berechnung der außergerichtlichen Kosten mitschicken.

Falls keine Zahlung erfolgt, kannst du dann immer noch die PKH abrechnen !

LG Silvia

:pcwink