Wir erhält alles eine RG im SozR?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
ant
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 22.04.2007, 19:14
Wohnort: Berlin

#1

10.09.2009, 15:21

Hallo ihr Lieben,

ich weiß mal wieder nicht Bescheid. Bin im Sozialrecht. Wir machen Sozialrecht selten.

Also folgendes:

Im Termin hat die Gegenseite den Klageantrag vollumfänglich anerkannt.

"Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin."

Die PKH wurde für die Klägerin (unsere Mandantin) bewilligt.

Nun zur Abrechnung:

1. PKH abrechnen
2. Kostenfestsetzer über alle Gebühren einschließlich Geschäftsgebühr beantragen?
3. Muss ich noch eine Kostenrechnung an die Gegenseite direkt stellen?

Danke euch
light
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 04.08.2009, 15:13

#2

10.09.2009, 15:40

Ja PKH abrechnung und KFB beantragen, aber OHNE Geschäftsgebühr, die hättet oihr mit einklagten müssen. (oder habt ihr das etl. schon) Achtung: Beim KFB dann nur ne 0,65 VG!!

Nein, keine extra Rechnung an die Gegenseite. die bekommt doch nachher den KFB!!
ant
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 22.04.2007, 19:14
Wohnort: Berlin

#3

10.09.2009, 15:48

Aber ich bin doch im Sozialrecht.

Ich habe gelesen, dass eine Anrechnung hier nicht erfolgt.
light
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 04.08.2009, 15:13

#4

10.09.2009, 16:28

Ups hab ich übersehen. sorry.

Sind da Betragsrahmengebühren entstanden?
War ihr auch vorgerichltich tätig?

LG
ant
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 22.04.2007, 19:14
Wohnort: Berlin

#5

10.09.2009, 17:36

Ja es sind Betragsrahmengebühren entstanden.

Wir waren auch vorgerichtlich tätig.

Laß ich nun die Geschäftsgebühr im KFA mit festsetzen? Wenn nicht, muss ich doch der Gegenseite eine Rechnung über die Geschäftsgebühr erstellen, oder?
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#6

10.09.2009, 18:10

Hallo,

anstatt eines Kostenfestsetzungsantrages würde ich zunächst ein Schreiben an die Gegenseite machen, in dem ich darauf hinweisen würde, dass diese ja die außergerichtlichen Kosten zu tragen habe und direkt die Gebührenrechnung inklusive Berechnung der außergerichtlichen Kosten mitschicken.

Falls keine Zahlung erfolgt, kannst du dann immer noch die PKH abrechnen !

LG Silvia

:pcwink
Antworten