Hallo an alle! Ich blick grad gar nicht durch!
Wir vertreten Fahrer und Halter (zwei Personen) in einer Unfallsache. Haben außergerichtlich Schmerzensgeld für Fahrer und Sachschaden für Halter gefordert und mussten zwischenzeitlich Klage einreichen.
Heute haben wir uns mit der Versicherung endlich geeinigt.
Jetzt mein Problem: Wie rechne ich die Sache ab? Schließlich muss ich gegenüber der gegnerischen Versicherung ja den GW nehmen, den sie reguliert haben. Rechne ich dann für jeden Mandanten getrennt oder eine gemeinsame Rechnung? Geeinigt haben wir uns auch hinsichtlich des Schmerzensgeldes.
Ich tendiere ja dazu, für jeden Mandanten eine eigene Rechnung zu machen???????
Ich bin verwirrt......
Abrechnung mehrere Auftraggeber in Unfallsache
- Christina83
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Bei uns wären das zwei Akten und somit auch zwei Rechnungen
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- sunny84
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Zwei Mandanten mit zwei unterschiedlichen Ansprüchen -> zwei Akten -> zwei Rechnungen
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Wird der RA in derselben Sache für mehrere AG tätig, haben AABER die einzelnen AG jeweils einen eigenen Anspruch, ist der Gegenstandswert nicht derselbe. hier werden die Ansprüche addiert und die Gebühren berechnen sich aus der Summe der Werte
- Kichererbse
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nein, zwei unterschiedliche Sachen, zwei Akten, die getrennt voneinander zu halten sind, nix mit addieren! Es ist nicht ein- und diesselbe Sache!!!
Zuletzt geändert von Kichererbse am 08.09.2009, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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- strange
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Was wäre dafür die rechtliche Begründung?
Enders sagt zu dem Thema dieselbe Angelegenheit mehrere Auftraggeber, aber unterschiedliche Ansprüche, dass dann die Ansprüche der einzelnen Mandanten addiert werden (§ 22 Abs. 1 RVG).
Zu BRAGO-Zeiten habe ich auch noch gelernt, dass man aus einer Angelegenheit unkompliziert 2 macht, wenn man 2 Vollmachten und 2 Aktennummern hat.
Gibts hierzu auch Entscheidungen aus RVG-Zeiten?
Enders sagt zu dem Thema dieselbe Angelegenheit mehrere Auftraggeber, aber unterschiedliche Ansprüche, dass dann die Ansprüche der einzelnen Mandanten addiert werden (§ 22 Abs. 1 RVG).
Zu BRAGO-Zeiten habe ich auch noch gelernt, dass man aus einer Angelegenheit unkompliziert 2 macht, wenn man 2 Vollmachten und 2 Aktennummern hat.
Gibts hierzu auch Entscheidungen aus RVG-Zeiten?
Wieso sind das unterschiedliche Sachen?
Es sind zwei verschiedene Ansprüche aus einer Sache. Damit Werteaddition
In diesem RVG für Anfänger habe ich auch etwas gefunden.
Nämlich bei Unfallsache Werteaddition, wenn es eben um einen Unfall geht.
Es sind zwei verschiedene Ansprüche aus einer Sache. Damit Werteaddition
In diesem RVG für Anfänger habe ich auch etwas gefunden.
Nämlich bei Unfallsache Werteaddition, wenn es eben um einen Unfall geht.
- Soenny
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Ich habe jetzt keine Rechtsgrundlage, warum es zwei Akten und zwei Rechnungen sind, aber eins weiß ich, wenn es nicht so wäre, würden sich die Haftpflichtversicherungen regelmäßig weigern, zwei Rechnungen auszugleichen.
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