altes Umgangsverfahren, 2. Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Magdalene
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#1

07.09.2009, 10:33

Hallo,
wir haben hier ein altes Umgangsverfahren. Bereits 2005 wurde eine Vereinbarung zum Umgang geschlossen, Sache seinerzeit auch über PKH abgerechnet.
Da die Kontakte nicht klappten, wurde das Verfahren jetzt, 2009, weitergeführt, zum alten Aktenzeichen. Es wurde erneut terminiert und eine Vereinbarung getroffen.
Darf ich erneut abrechnen (wg. des langen Zeitablaufs). Ich meine, dass es da doch irgendeine Vorschrift gab...
SH28111977
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#2

07.09.2009, 10:53

hallo magdalene,

schau mal in § 15 Abs. 5 RVG. :-)

also neue Gebühren.

VlG
Sandra
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#3

07.09.2009, 20:16

:zustimm SH28111977
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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