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Fiktive Kosten für Informationsfahrten

Verfasst: 04.09.2009, 15:25
von Marri
Moin Moin,

also ich habe einen Kfa vor mir liegen und stehe irgendwie auf dem Schlauch und bin aus den Ergebnissen aus der Suche nicht so schlau geworden wie ich gehofft hatte:

Der Kläger und sein Anwalt sitzen beide in A. Das Gericht ist in B. Es gab einen Termin mit einem Vergleich. Beklagter (Wir) tragen die Kosten.
Jetzt macht die Gegenseite im Kfa fiktive Kosten für zwei Informationsfahrten des Klägers nach B geltend für insgesamt 135 € geltend, aber nicht die tatsächlichen Kosten für den Anwalt aus A. Die tatsächlichen Kosten für Kilometer und Abwesenheit sind nur 45 €.
Das geht doch nicht, oder doch? Er muss doch das geltend machen, was günstiger ist. Bin ich jedenfalls der Meinung.
(Seine Teilnahme am Termin war angeordnet. Dafür kann er ja was geltend machen, muss aber doch Nachweise wegen Verdienstausfall vorlegen, oder? Der Termin ist in der Aufstellung übrigens nicht mit drin, sondern nur zwei Besprechungstermine beim fiktiven Anwalt.)

Gruß und Dank

Verfasst: 04.09.2009, 15:35
von Asgoth
Häh - wat soll dat denn?

Der Anwalt kann natürlich nur die Kosten geltend machen, die tatsächlich angefallen sind - vorliegend also die Reisekosten. Fiktiv ist hier überhaupt nichts geltend zu machen...

Verfasst: 04.09.2009, 15:57
von gkutes
also das ist ja totaler quatsch!
also entweder es gibt einen UBV oder der Anwalt fährt selbst hin. Informationsreise nach B, wo überhaupt kein Anwalt ist, geht überhaupt nicht.
die Kosten des Klägers von A nach B zum Gerichtstermin kann er geltend machen

Verfasst: 04.09.2009, 15:58
von Kasimir1603
:hm dat is ja mal mehr als dreist. Da würdsch aber mal so richtig :fluch

Verfasst: 04.09.2009, 16:21
von 13
Wie # 2 + 3.

Verfasst: 07.09.2009, 17:08
von Marri
Vielen Dank. Dachte schon ich wäre doof, weil für mich die Sache so klar war, aber die Gegenseite irgendwie trotzdem auf den fiktiven Kosten besteht. Hatte ich doch recht.