Abrechnung Widerspruch gegen Aufhebungsbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1

03.09.2009, 16:10

Hallo!

Muß eine Akte abrechnen und brauche Eure Hilfe.

Mandantin hat sich Arbeitslos gemeldet. Nach paar Monaten hat sie dann ein Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen. Gegen den Aufhebungsbescheid haben wir dann Widerspruch beim Arbeitsamt eingelegt.

Welche Gebühren kann ich abrechnen???
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

03.09.2009, 16:26

VV 2400, Auslagen, Mwst.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Suza
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#3

03.09.2009, 16:48

Ok danke dir :-)
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