Abrechnung abtrennter VA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lillymaus
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#1

03.09.2009, 09:09

Hallo,

Scheidungsverfahren. VA wurde abgetrennt.

Streitwerte:

Scheidungsverfahren 6.000
VA 1.000

Scheidung wurde bereits im Wege der PKH abgerechnet.

Dann wurde VA entschieden.

Wie rechne ich nun ab

1,3 aus 7.000
1,2 aus 7.000
abzgl. bereits gezahlter PKH Gebühren?


Danke für alle Antworten
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puppa2402
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#2

03.09.2009, 09:28

Also, da das Verfahren abgetrennt wurde, würde ich jetzt eine Abrechnung machen aus dem Streitwert VA:
1,3 VG aus € 1.000,--
1,2 TG aus € 1.000,--
7002
Mwst.
Liebe Grüße
puppa

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Jimmy
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#3

03.09.2009, 09:30

Meiner Meinung nach müsste es so sein, dass 1,3 und 1,2 aus 7.000 abzüglich bezahlter PKH Gebühren abgerechnet werden.
Zaubermaus007
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#4

03.09.2009, 10:01

Meiner Meinung nach müsste es so sein, dass 1,3 und 1,2 aus 7.000 abzüglich bezahlter PKH Gebühren abgerechnet werden.
Genau so ist es!
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puppa2402
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#5

03.09.2009, 10:04

Okay. Dann werde ich mir das für die Zukunft mal merken :wink:
Liebe Grüße
puppa

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Lillymaus
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#6

20.04.2010, 09:04

Erst einmal allen einen wunderschönen guten Morgen :D

Und schon gehts noch mal los mit dem Thema abgetrennter VA.

Habt Ihr das auch, je mehr Ihr über etwas nachdenkt, umso komplizierter kommt es Euch vor. Und daher kurz folgende blöde :| Frage:

Scheidungsverfahren

Termin

Im Termin erklären die Parteien, dass sie damit einverstanden sind, dass VA abgetrennt wird, also b.u.v. = VA wird abgetrennt

Dann werden Parteien zu den Scheidungsvoraussetzungen etc. gehört.

Scheidungsurteil ergeht und Scheidung wurde abgerechnet mit 1,3 Verf und 1,2 Terminsgebühr.

Dann haben wir Beschlussentwurf zum VA bekommen mit Hinweis, dass beabsichtigt ist ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und wenn kein Widerspruch erfolgt wird entsprechend Beschlussentwurf entschieden. Wurde dann auch.

Ich würde eigentlich die 1,3, und 1,2 Gebühr abrechnen. Da wir aber den Beschlussentwurf bekommen mit den o.g. Anmerkungen bin ich doch auf einmal hier etwas unsicher.

Kann ich überhaupt die Terminsgebühr ansetzen, eventuell reduzierte?


:thx für alle Hinweise
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lucy1510
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#7

20.04.2010, 09:18

Guten Morgen,

habt Ihr denn für den VA schon etwas abgerechnet?

Du kannst eine VG und TG aus dem zusammengerechneten SW ES u. VA abrechnen. Danach aber keine Gebühr mehr.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#8

20.04.2010, 09:39

Nein wir haben bislang nur das Scheidungsverfahren abgerechnet.

Das normalerweise aus beiden SW zusammenaddiert die Gebühren genommen werden, ist mir schon klar :D .

Nur ich war mir jetzt unsicher, ob ich in dem "speziellen" Fall wie oben geschildert - wo ausdrücklich im Wege des BEschlusses ohne mündliche Verhandlung - entschieden wird, auch eine Terminsgebühr berechnet werden kann.
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lucy1510
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#9

20.04.2010, 11:09

Ist das gesamte Verfahren ein FamFG-Verfahren oder ist der VA vor dem 01.09.09 abgetrennt worden?
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#10

20.04.2010, 14:34

Also: SCheidungsantrag wurde eingereicht 2.3.09

Dann war wohl Gerichtstermin 1.9.09

Protokoll:

RA... stellt den Antrag aus der Klageschrift

RAin stellt den Antrag aus ihrem SChriftsatz


Beide Parteien und Anwälte erklären in diesem Termin: Wir sind mit Abtrennung VA einverstanden

b.u.v.

Verfahren VA wird abgetrennt

b.u.v.

Die Parteien sollen zu den Scheidungsvoraussetzungen etc. verhört werden.

Dann ergeht Urteil:

Ehe wird geschieden - mit Rechtsmittelverzicht

Entscheidung über den VA bleibt gesondertem Verfahren.

Dann haben wir wie oben bereits geschrieben im März 2010 den Beschlussentwurf bekommen mit dem Hinweis, dass beabsichtigt ist ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn kein Widerspruch gegen Beschlussentwurf erfolgt.
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