Abrechnen Berufungsverfahren (Klage auf Mieterhöhung)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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paula08
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#1

02.09.2009, 17:52

Hallo,

ich komm einfach bei der Abrechnung nicht weiter.
Es wurde von der Ggs Klage auf Zahlung von Mieterhöhung erhoben. Dort also 12 x den beantragten Betrag.
Dann sind wir in die Berufung gegangen, welchen Wert nehm ich jedoch jetzt????

Danke schon mal.....
Micsi11
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#2

02.09.2009, 18:00

Hallo,

nach wenn du in Berufung gehst, hast du ja ein Urteil. Da steht doch Streitwert drin. 12 x den beantragten Betrag. So wie du es selbst schreibst. Sofern du gegen Urteil insgesamt in Berufung gehst.
Carmen1975
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#3

02.09.2009, 18:14

Deine Beschwer. Also der Betrag, weswegen Ihr in Berufung gegangen seit. Sofern kein Antrag gestellt wurde, den Jahresbetrag wie in erster Instanz.
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sunshine24
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#4

02.09.2009, 19:21

:zustimm den beiden anderen ... wenn ihr komplett gegen das Urteil Berufung eingelegt habt, ist der Streitwert der Berufung der Streitwert der I. Instanz
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
paula08
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#5

03.09.2009, 08:19

guti, verstanden...vielen dank
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