Hallo,
ich komm einfach bei der Abrechnung nicht weiter.
Es wurde von der Ggs Klage auf Zahlung von Mieterhöhung erhoben. Dort also 12 x den beantragten Betrag.
Dann sind wir in die Berufung gegangen, welchen Wert nehm ich jedoch jetzt????
Danke schon mal.....
Abrechnen Berufungsverfahren (Klage auf Mieterhöhung)
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Hallo,
nach wenn du in Berufung gehst, hast du ja ein Urteil. Da steht doch Streitwert drin. 12 x den beantragten Betrag. So wie du es selbst schreibst. Sofern du gegen Urteil insgesamt in Berufung gehst.
nach wenn du in Berufung gehst, hast du ja ein Urteil. Da steht doch Streitwert drin. 12 x den beantragten Betrag. So wie du es selbst schreibst. Sofern du gegen Urteil insgesamt in Berufung gehst.
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- Forenfachkraft
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Deine Beschwer. Also der Betrag, weswegen Ihr in Berufung gegangen seit. Sofern kein Antrag gestellt wurde, den Jahresbetrag wie in erster Instanz.
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!