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Welche Gebühren bekommt man für die Abwendung der ZVS

Verfasst: 02.09.2009, 16:39
von Jennifer88
Ich müsste dringend wissen welche Gebühren man für die Abwendung der Zwangsvollstreckung bekommt?

Verfasst: 02.09.2009, 16:45
von Jennifer88
Vielleicht nochmal etwas genauer: Die Gegenseite war am vollstrecken, dann hat mein Chef dort angerufen und geklärt das die Forderung eigentlich schon gegenstandslos ist. Dann haben die mit der Vollstreckungsmaßnahme gestoppt.

Verfasst: 02.09.2009, 16:59
von gabrielle
wie wäre es mit einer außgerichtlichen TG oder aber EG?

Verfasst: 02.09.2009, 17:14
von Asgoth
also ich tendiere ja in Richtung 3309 ;)

Verfasst: 02.09.2009, 19:55
von sunshine24
Ich stimme Asgoth zu

Verfasst: 02.09.2009, 21:24
von Sandra S.
Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass es hier nur eine 3309 gibt.
gabrielle hat geschrieben:wie wäre es mit einer außgerichtlichen TG oder aber EG?
Eine Terminsgebühr kann man nicht abrechnen. Die gibts in der ZV nur für die Teilnahme am gerichtlichen Termin oder am EV-Termin (siehe Nr. 3310 VV RVG).

Eine Einigungsgebühr würde ich hier auch nicht abrechnen. Die Gegenseite hat zu Unrecht vollstreckt, und die ZV wurde abgewendet. Kann hier keine Einigung sehen!?!

Verfasst: 03.09.2009, 06:41
von Carmen1975
Hallo,

eine außergerichtliche TG gibt es sowie schon mal nicht. Diese steht im Teil 3 unter Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ......
Außergerichtlich gibt es für Besprechungen eine erhöhte Geschäftsgebühr, aber niemals eine TG.

Würde auch sagen 3309.

Gruß Carmen

Verfasst: 08.09.2009, 11:17
von kathi_09
Hey ich habe auch mal eine Frage zur Abrechnung in der Zwangsvollstreckung:

Eine Anfrage beim zentralen Schuldnerverzeichnis und eine Anfrage eine Kopie aus dem Vermögensverzeichnis zu bekommen, sind das schon 2 Aufträge?

Kann ich also die 3309 VV doppelt abrechnen? und wenn ja, wo steht das?

Danke schonmal im Voraus.

Verfasst: 08.09.2009, 13:27
von Linda*
Wieso sollten das zwei verschiedene Gegenstände und damit zwei mal die Nr. 3309 VV sein??? Reicht es nicht, für ein einfaches Schreiben und so gut wie keinen Aufwand die Gebühr einmal zu erhalten?

Verfasst: 08.09.2009, 13:35
von Kichererbse
das sind alles Sachen, die zu einer Angelegenheit gehören "vorbereitende Maßnahme zur Zwangsvollstreckung" und gehören dann mit der folgenden ZV zusammen!

@ Linda einfache Frage ergo einfache Antwort hätte gereicht!