Welche Gebühren bekommt man für die Abwendung der ZVS

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennifer88
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#1

02.09.2009, 16:39

Ich müsste dringend wissen welche Gebühren man für die Abwendung der Zwangsvollstreckung bekommt?
Jennifer88
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#2

02.09.2009, 16:45

Vielleicht nochmal etwas genauer: Die Gegenseite war am vollstrecken, dann hat mein Chef dort angerufen und geklärt das die Forderung eigentlich schon gegenstandslos ist. Dann haben die mit der Vollstreckungsmaßnahme gestoppt.
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gabrielle
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#3

02.09.2009, 16:59

wie wäre es mit einer außgerichtlichen TG oder aber EG?
Asgoth
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#4

02.09.2009, 17:14

also ich tendiere ja in Richtung 3309 ;)
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

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sunshine24
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#5

02.09.2009, 19:55

Ich stimme Asgoth zu
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Sandra S.
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#6

02.09.2009, 21:24

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass es hier nur eine 3309 gibt.
gabrielle hat geschrieben:wie wäre es mit einer außgerichtlichen TG oder aber EG?
Eine Terminsgebühr kann man nicht abrechnen. Die gibts in der ZV nur für die Teilnahme am gerichtlichen Termin oder am EV-Termin (siehe Nr. 3310 VV RVG).

Eine Einigungsgebühr würde ich hier auch nicht abrechnen. Die Gegenseite hat zu Unrecht vollstreckt, und die ZV wurde abgewendet. Kann hier keine Einigung sehen!?!
Liebe Grüße
von Sandra
Carmen1975
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#7

03.09.2009, 06:41

Hallo,

eine außergerichtliche TG gibt es sowie schon mal nicht. Diese steht im Teil 3 unter Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ......
Außergerichtlich gibt es für Besprechungen eine erhöhte Geschäftsgebühr, aber niemals eine TG.

Würde auch sagen 3309.

Gruß Carmen
kathi_09
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#8

08.09.2009, 11:17

Hey ich habe auch mal eine Frage zur Abrechnung in der Zwangsvollstreckung:

Eine Anfrage beim zentralen Schuldnerverzeichnis und eine Anfrage eine Kopie aus dem Vermögensverzeichnis zu bekommen, sind das schon 2 Aufträge?

Kann ich also die 3309 VV doppelt abrechnen? und wenn ja, wo steht das?

Danke schonmal im Voraus.
Linda*
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#9

08.09.2009, 13:27

Wieso sollten das zwei verschiedene Gegenstände und damit zwei mal die Nr. 3309 VV sein??? Reicht es nicht, für ein einfaches Schreiben und so gut wie keinen Aufwand die Gebühr einmal zu erhalten?
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Kichererbse
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#10

08.09.2009, 13:35

das sind alles Sachen, die zu einer Angelegenheit gehören "vorbereitende Maßnahme zur Zwangsvollstreckung" und gehören dann mit der folgenden ZV zusammen!

@ Linda einfache Frage ergo einfache Antwort hätte gereicht!
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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