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Entstehung der 3309 VV bei Korrespondent mit DS?

Verfasst: 01.09.2009, 16:20
von n.i.c.o.l.
Hallihallo,

ich rechne gerade mal wieder ab und habe keinen Plan.

In der Akte ist ersichtlich, dass wir (Vertreter des Schuldners) uns gegenüber dem DS angezeigt haben. Wir haben aber nur gesagt, dass der PfÜB mit einem Datum aus 2010 wohl nicht so durchgeht und haben GEBETEN nicht an den Gläubiger auszukehren.

So, entsteht hier jetzt schon die 3309 VV?

mhhh....

Verfasst: 01.09.2009, 16:23
von Asgoth
Zu was tendierst du denn?

Verfasst: 01.09.2009, 16:27
von romex
Nee! Die Gebühr entsteht nur, wenn man in der ZV tätig ist! Das bist Du nicht, wenn Du "nur" den Drittschuldner anschreibst...

Haste Du keinen Enders da??? Falls doch, guck rein - da steht zum 3309 alles drin!!! Sorry, kann das jetzt aus zeitlichen Gründen nicht alles abtippen...

Musst Du hier was abrechnen??? Dann eine GG gegenüber dem Mandanten!

Verfasst: 01.09.2009, 16:38
von n.i.c.o.l.
Ich tendiere zu der 3309 VV. die Handlungen gehören ja zur ZV, eben nur für den Gläubiger. Aber im Grunde wäre hier eine anwaltliche Tätigkeit nicht nötig gewesen.

Achso, wir haben uns dem Gläubiger gegenüber auch angezeigt.

ich bin verwirrt.