Hallo alle zusammen.
Bin heute von meiner Chefin etwas überrascht worden.
Hatte ihr Akte vorgelegt wegen zu viel gezahlter Gebühren durch RS.(zuvor von uns GBV verlangt, dann durch Erledigung der Sache weniger Gebühren entstanden-Restguthaben für RS).
Sie meint, dass die zu viel gezahlten Gebühren von der RS nicht an diese zurück erstattet werden müssen, so nach dem Motto "gezahlt ist gezahlt".
Wie haltet ihr das in solchen Fällen?
Also ich meine doch, dass erstattet werden muss.
Gibt es vielleicht auch hierfür ggf. Rechtssprechung die ich nicht gefunden habe?
Danke für Eure Mühe.
Rückerstattung gezahlter Gebühren an RS?
Hallo,
also Rechtsprechung habe ich dazu nicht, aber ich würde auch zurückzahlen. Schließlich habt Ihr die mit dem Vorschuss abgerechnete Leistung ja nicht erbracht.
Ich würde eine korrekte Endabrechnung mit Berücksichtigung der Vorschusszahlung machen. Daraus ergäbe sich dann das Guthaben, welches erstattet werden muss.
also Rechtsprechung habe ich dazu nicht, aber ich würde auch zurückzahlen. Schließlich habt Ihr die mit dem Vorschuss abgerechnete Leistung ja nicht erbracht.
Ich würde eine korrekte Endabrechnung mit Berücksichtigung der Vorschusszahlung machen. Daraus ergäbe sich dann das Guthaben, welches erstattet werden muss.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 48
- Registriert: 04.02.2009, 22:34
vielleicht will deine Chefin das Guthaben an die RS nicht JETZT zurückzahlen, sondern später irgendwann vielleicht mal. So nach dem Motto: Mal gucken, ob sich die RS überhaupt nochmal meldet und nach dem Ausgang des Verfahrens fragt. Tut sie das 3-4 Jahre nicht, wird sie es wohl auch nicht mehr tun - dann bleibt das Geld halt hier. Oder wenn die RS sich doch meldet und nachfragt, dann wird halt gesagt, dass auf Grund eines Bürofehlers übersehen wurde, die Akte abzurechnen und das Guthaben zurückzuzahlen.
Sowas ist glaub ich in vielen Büros üblich...
Ist natürlich nicht in Orndung!!!
Sowas ist glaub ich in vielen Büros üblich...
Ist natürlich nicht in Orndung!!!
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1606
- Registriert: 04.07.2007, 13:29
- Beruf: RA-fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Buchbach
sowas nennt man ungerechtfertigte Bereicherung und das geht mal gar net
In dem Fall ist eine korrekte Endabrechnung unter Verrechnung aller geleisteten Zahlungen zu erstellen und sich ergebendes Guthaben an die RS zu erstatten - und zwar umgehend.
In dem Fall ist eine korrekte Endabrechnung unter Verrechnung aller geleisteten Zahlungen zu erstellen und sich ergebendes Guthaben an die RS zu erstatten - und zwar umgehend.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
jenau, ich als RS-Versicherer würde dann mal ganz schnell in § 812 BGB nachschlagen. Vielleicht empfiehlst du dass auch mal deiner Chefin, vielleicht zeigt sie dann Einsicht
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."