Beratungshilfe: GG angefallen + Dokumentenpauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Refa-Susi

#1

27.08.2009, 11:52

Hallo,

ich möchte gern gegenüber der Staatskasse abrechnen nach Nr. 2603 VV RVG zzgl. Auslagen und Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 d VV RVG.

Meine Frage: Wir haben Unterlagen kopiert von unserem Mandanten für unsere Akte, ungefähr 200 Seiten. Kann ich das der Staatskasse unter Nr. 7000 d VV RVG mit in Rechnung stellen?
Benutzeravatar
Darkeyes
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 326
Registriert: 09.07.2007, 17:58
Beruf: ReFa (wieder im Dienst!!)
Wohnort: Stuttgart
Kontaktdaten:

#2

27.08.2009, 14:09

kannst du eig. schon machen (denk ich jetzt mal).

Aber unter Umständen musst du das begründen (weil das Gericht das mit ziemlicher Sicherheit bemängelt)...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
lena2009
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 18.08.2009, 15:32

#3

27.08.2009, 14:14

Also ich denke auch das es geht, wie schon gesagt, muss halt begründet werden (Sachdienlichkeit etc.)
Kitty
Forenfachkraft
Beiträge: 193
Registriert: 27.08.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin

#4

27.08.2009, 14:49

Das wird recht schwierig werden. Die meisten RPfl mosern an solchen Kosten rum und man bekommt sein Geld - wenn überhaupt - nur nach langem hin und her. Da stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis überhaupt nicht.

Trotzdem viel Erfolg.
Antworten