Hallo,
ich möchte gern gegenüber der Staatskasse abrechnen nach Nr. 2603 VV RVG zzgl. Auslagen und Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 d VV RVG.
Meine Frage: Wir haben Unterlagen kopiert von unserem Mandanten für unsere Akte, ungefähr 200 Seiten. Kann ich das der Staatskasse unter Nr. 7000 d VV RVG mit in Rechnung stellen?
Beratungshilfe: GG angefallen + Dokumentenpauschale
- Darkeyes
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kannst du eig. schon machen (denk ich jetzt mal).
Aber unter Umständen musst du das begründen (weil das Gericht das mit ziemlicher Sicherheit bemängelt)...
Aber unter Umständen musst du das begründen (weil das Gericht das mit ziemlicher Sicherheit bemängelt)...
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Das wird recht schwierig werden. Die meisten RPfl mosern an solchen Kosten rum und man bekommt sein Geld - wenn überhaupt - nur nach langem hin und her. Da stimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis überhaupt nicht.
Trotzdem viel Erfolg.
Trotzdem viel Erfolg.