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Kosten bei Räumungsschutz und Räumungsfristverlängerung?

Verfasst: 26.08.2009, 15:38
von Daisymaus512
Hallo :wink1

Ich hab mal wieder ein Abrechnungsproblem, und zwar:

Wir haben eine Räumungsklage eingereicht. Es erging ein VU, gegen welches die Beklagte zwar keinen Einspruch eingelegt, jedoch Räumungsschutz beantragt hat.

Ihr wurde sodann seitens des Zivilgerichts eine Räumungsfrist bis 31.08.2009 bewilligt.

Nun hat die Beklagte erneuten Räumungsschutz und eine Verlängerung der Räumungsfrist bis Ende 2009 beantragt.

Mit Beschluß hat das Gericht ihr aber nur eine Verlängerung bis 30.09.2009 bewilligt und ansonsten ihren Antrag zurückgewiesen.

Zudem hat das Gericht entschieden, daß von den Kosten des Verfahrens die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen hat.

Warum unsere Mandantin, die Klägerin, überhaupt 1/3 der Kosten zu tragen hat, verstehe ich nicht. Aber dies ist ein anderes Thema.

Meine Frage ist vielmehr WAS KANN ICH ABRECHNEN?

Welche Gebühren sind entstanden? Der Antrag auf Räumungsschutz und Räumungsfrist wurde nicht beim Vollstreckungsgericht gestellt, sondern beim Zivilgericht unter dem Aktenzeichen der Räumungsklage. :wirr

Verfasst: 26.08.2009, 19:02
von sunshine24
Wir hatten sowas auch schonmal ...

Für die Räumungsklage kannst du ganz normal abrechnen. Bei uns hatte der Schuldner gegen den ersten Beschluss auch was ans Gericht geschrieben, ob er das jetzt explizit mit Beschwerde gekennzeichnet hat, weiß ich nicht. Aber ich glaube, dass ist auch egal.

Wir haben pro "Beschwerde" gegen den Beschluss so viel ich weiß eine 0,5 Gebühr Nr. 3500 abgerechnet und auch bei Gericht festsetzen lassen. Das ging auch so durch. Schlussendlich hatten wir dann 3 Kfb!

Ich würde aber morgen nochmal in der Akte nachschauen, wenn du willst und dir nochmal Bescheid geben ...
Der Antrag auf Räumungsschutz und Räumungsfrist wurde nicht beim Vollstreckungsgericht gestellt, sondern beim Zivilgericht unter dem Aktenzeichen der Räumungsklage.
Ja, war bei uns auch so. Läuft unter dem AZ der Räumungsklage ...

Verfasst: 27.08.2009, 09:15
von Daisymaus512
Hallo Sunshine!

"Beschwerden" wurden aber nicht eingelegt, sondern ein Antrag auf Räumungsschutz und/bzw. Verlängerung der Räumungsfrist gestellt.

Verfasst: 27.08.2009, 13:59
von Daisymaus512
:schieb

Verfasst: 27.08.2009, 14:10
von Adora Belle
Dafür gibts doch gesonderte Gebührenziffern - auf den ersten Blick Nr. 3334.

Verfasst: 27.08.2009, 15:14
von Daisymaus512
ahh super! Das wußte ich nicht. Danke Adora Belle!!!! :blumen