Kosten bei Räumungsschutz und Räumungsfristverlängerung?
Verfasst: 26.08.2009, 15:38
Hallo
Ich hab mal wieder ein Abrechnungsproblem, und zwar:
Wir haben eine Räumungsklage eingereicht. Es erging ein VU, gegen welches die Beklagte zwar keinen Einspruch eingelegt, jedoch Räumungsschutz beantragt hat.
Ihr wurde sodann seitens des Zivilgerichts eine Räumungsfrist bis 31.08.2009 bewilligt.
Nun hat die Beklagte erneuten Räumungsschutz und eine Verlängerung der Räumungsfrist bis Ende 2009 beantragt.
Mit Beschluß hat das Gericht ihr aber nur eine Verlängerung bis 30.09.2009 bewilligt und ansonsten ihren Antrag zurückgewiesen.
Zudem hat das Gericht entschieden, daß von den Kosten des Verfahrens die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen hat.
Warum unsere Mandantin, die Klägerin, überhaupt 1/3 der Kosten zu tragen hat, verstehe ich nicht. Aber dies ist ein anderes Thema.
Meine Frage ist vielmehr WAS KANN ICH ABRECHNEN?
Welche Gebühren sind entstanden? Der Antrag auf Räumungsschutz und Räumungsfrist wurde nicht beim Vollstreckungsgericht gestellt, sondern beim Zivilgericht unter dem Aktenzeichen der Räumungsklage.
Ich hab mal wieder ein Abrechnungsproblem, und zwar:
Wir haben eine Räumungsklage eingereicht. Es erging ein VU, gegen welches die Beklagte zwar keinen Einspruch eingelegt, jedoch Räumungsschutz beantragt hat.
Ihr wurde sodann seitens des Zivilgerichts eine Räumungsfrist bis 31.08.2009 bewilligt.
Nun hat die Beklagte erneuten Räumungsschutz und eine Verlängerung der Räumungsfrist bis Ende 2009 beantragt.
Mit Beschluß hat das Gericht ihr aber nur eine Verlängerung bis 30.09.2009 bewilligt und ansonsten ihren Antrag zurückgewiesen.
Zudem hat das Gericht entschieden, daß von den Kosten des Verfahrens die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen hat.
Warum unsere Mandantin, die Klägerin, überhaupt 1/3 der Kosten zu tragen hat, verstehe ich nicht. Aber dies ist ein anderes Thema.
Meine Frage ist vielmehr WAS KANN ICH ABRECHNEN?
Welche Gebühren sind entstanden? Der Antrag auf Räumungsschutz und Räumungsfrist wurde nicht beim Vollstreckungsgericht gestellt, sondern beim Zivilgericht unter dem Aktenzeichen der Räumungsklage.