Terminsgebühr f. AnerkenntnisU ohne Vorverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hanna_73
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#1

25.08.2009, 10:19

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bzw. meine Chefin stehen auf dem Schlauch :)

Wir sind uns nicht sicher, ob eine Terminsgebühr anfällt, wenn sie ein Anerkenntnisurteil erhalten hat, jedoch kein schriftliches Vorverfahren angeordnet worden war. Sie meint ja, ich meine nein.

Hat jemand eine Lösung/Idee, oder ne Literatur .. oder .. oder :)

Wäre für Hilfe dankbar.

LG Hanna (ich hasse Gebührenrecht! )
gkutes

#2

25.08.2009, 10:27

im RVG steht nur: in einem Verfahren, für das mündliche Verghandlung vorgeschrieben ist
Suse
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#3

25.08.2009, 10:31

Terminsgebühr ensteht vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, VV 3104 Rn 15
LG, Ela
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Hanna_73
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#4

25.08.2009, 10:31

wo steht das denn im rvg ? sorry.. bin blond und frisch zurück aus dem urlaub.. gebührenrecht is nicht mein ding :) hab hier nur dieses rote Buch RVG für Anfänger :)

also doch die terminsgebühr?

danke für die fixe antwort :)

ps.. ich fürchte ich brauche dieses <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> buch doch noch :)
gkutes

#5

25.08.2009, 10:35

RVG VV Nr. 3104 (1) 1.
Seite 270 14. Aufl. RVG für Anfänger

empfehle dir dringend, dir ein "richtiges" RVG zu kaufen!
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Hanna_73
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#6

25.08.2009, 10:39

jaaaaaaaa jaaaaaaaaa jaaaaaaaaa ich kauf mir ja ein "richtiges" RVG :)

habs meiner chefin auch schon gesagt... und meinem chef auch .. und und und... vielleicht merken sie es ja endlich mal :)

tausend dank für eure hilfe.. ich liebes dieses forum :)

glg hanna
gkutes

#7

25.08.2009, 10:48

meistens hilft es auch, in dem roten buch auch mal zu lesen...
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Re1108
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#8

25.08.2009, 11:17

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