Fahrtkosten und Verdienstausfall der Partei im KAA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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iri
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#1

25.08.2009, 09:44

Hallo Ihr Lieben!

Hab da mal wieder eine Frage. Haben gestern einen Kostenausgleichsantrag der Gegenseite bekommen. Da macht die Gegenseite unter anderem die Fahrtkosten und Verdienstausfall für seine Mandantschaft geltend. Ist das ok so? Ich habe so etwas noch nie gesehen in einem KAA...

Bitte um Aufklärung :) Vielen Dank!!!
SH28111977
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#2

25.08.2009, 09:47

hallo iri,

na klar ist das in ordnung. die partei kann auch ihre auslagen geltend machen, und zwar nach dem jveg. schau mal dort rein, da findest du die vorschriften. z. b. fahrtkosten pro km 0,25 €.

vlg
sandra
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#3

25.08.2009, 10:35

oder :suche :)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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iri
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#4

25.08.2009, 17:45

DANKE EUCH!
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