Einigungsgebühr für eigene Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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likema31
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Beruf: Rechtsanwältin

#1

21.08.2009, 16:07

Darf man als RA eine Einigungsgebühr abrechnen, wenn man mit dem Mandanten Ratenzahlung über die eigene Gebührenrechnung vereinbart?

Sachverhalt:

RA stellt Rechnung.
Mandant kann vollen Betrag nicht auf einmal bezahlen.
Beide einigen sich auf Ratenzahlung.
RA rechnet hierfür eine Einigungsgebühr ab.

Ich weiß, es klingt wie Rechtsberatung, ich frage aber deswegen, weil ein Kollege das gemacht hat und ich gerade in dem Kommentar zum RVG, den ich hier habe, nichts dazu finde. Ich jedenfalls wäre nie auf die Idee gekommen, da eine Einigungsgebühr abzurechnen.

Habt Ihr eine Meinung dazu? Oder Fundstellen?

Danke!
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