Anerkenntnisurteil-Gebühren...
Verfasst: 01.12.2005, 16:19
HalliHallo,
ich habe glaube ich habe das erste mal seit einführung des RVG ein Anerkenntnisurteil... Jetzt gucke ich nach, ob eine halbe Gebühr anfällt und werde nicht so recht schlau draus.
Es heißt zwar nach wie vor "... Anträge zur Prozess- und Sachleitung..." aber ich verstehe es so, dass die 0,5 nur dann anfällt wenn ein Termin war oder beim VU die eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten wurde...
Hier sind doch so viele schlaue Leute:
Fällt beim Anerkenntnis eine 0,5 Terminsgebühr nach RVG an oder nicht???
Dankeschön bereits jetzt
Grüße
Manuela
ich habe glaube ich habe das erste mal seit einführung des RVG ein Anerkenntnisurteil... Jetzt gucke ich nach, ob eine halbe Gebühr anfällt und werde nicht so recht schlau draus.
Es heißt zwar nach wie vor "... Anträge zur Prozess- und Sachleitung..." aber ich verstehe es so, dass die 0,5 nur dann anfällt wenn ein Termin war oder beim VU die eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten wurde...
Hier sind doch so viele schlaue Leute:
Fällt beim Anerkenntnis eine 0,5 Terminsgebühr nach RVG an oder nicht???
Dankeschön bereits jetzt
Grüße
Manuela