ich steh gerade total auf dem schlauch!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rookie
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#1

20.08.2009, 14:32

ich muss ne sache abrechnen und ich stehe gerade total auf dem schlauch. liegt bestimmt an der hitze.

wir waren vorgerichtlich tätig, haben ggü. rsv die geschäftsgebühr abgerechnet.

jetzt waren wir auch im prozessverfahren tätig und es ist ne 1.3 vg und ne 1.2 tg angefallen.

mach ich jetzt die 3 gebühren also 1,3 gg, 1,3 vg + 1,2tg
mach ich ne anrechnung oder zieh ich zum schluss das ab, was die rsv schon gezahlt hat??
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Soenny
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#2

20.08.2009, 14:34

Beides ;)
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#3

20.08.2009, 14:36

also ne 0,65 anrechnen und die zahlung abziehen? aber is das dann nich irgendwie doppelt gemoppelt? ich check gar nichts mehr. :-(
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Kasimir1603
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#4

20.08.2009, 14:43

1,3 GG
PTE

1,3 VG
-0,65 GG
1,2 TG
PTE
Zwischensumme
- Zlg RSV netto
Restsumme
Ciao Kasi

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Gina

#5

20.08.2009, 14:46

1,3 GG
1,3 VErfG
./. 0,65 GG
1,2 TG
2 x Auslagen
Summe netto

abzüglich Zahlung RSV netto

Summe Rest netto
Umsatzsteuer

Summe Rest brutto

So würde ich das machen.
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Kasimir1603
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#6

20.08.2009, 14:50

@Rooki

Aber die RE geht fei net an die RSV, sondern an den Mandanten mit MwSt. und nur eine Kopie an die RSV mdB um Zahlung von RE ohne Mwst. und ein Schreiben an Mdt. wg. Zahlung der Mwst. ! *maldraufhinweisenmöchte*

Aber ich geh mal davon aus, dass Du das auch so machst :)
Ciao Kasi

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#7

20.08.2009, 15:02

Guter Hinweis: Rechnung auf den Mandanten ausstellen ;-)
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Claudi130874
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#8

20.08.2009, 15:40

Versteh ich jetzt nicht Kasimir! Wieso braucht die Rechtsschutzversicherung denn die MWST nicht zahlen? Das doch nur, wenn Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder
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Kasimir1603
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#9

20.08.2009, 15:43

Leider ging ja aus dem Eröffnungsfred nicht hervor, ob es ein Mdt. ist der vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Ich ging einfach mal davon aus, dass es um eine Firma als Mdt. geht ;) Aber trotzdem muss die Rechnung im Original an den Mdt. gehen und lediglich eine Kopie an die RSV mit dem Hinweis, welcher Betrag gezahlt werden muss!
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Claudi130874
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#10

20.08.2009, 15:44

Das mach ich nie so, schick die immer nur an die RSV und nie dem Mandanten zur Kenntnis. Es sei denn, er muss da was zahlen.
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