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Frage zur Kostenerstattungspflicht

Verfasst: 18.08.2009, 18:26
von Sunny
Hi zusammen,

kann mir jemand sagen, wie das bei folgendem Sachverhalt verläuft bzw. wo ich da nachschlagen kann? Arbeitsgerichtsgesetz?

Klage vorm Arbeitgsgericht - Urteil ergangen - Vollstreckungsandrohung gemacht - Gegner hat Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.
Meines Erachtens muss die Gegenseite da die Kosten tragen, aber meine Kollegin is da anderer Meinung.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal.

Verfasst: 18.08.2009, 19:04
von Asgoth
Hast du denn schon im ArbGG nachgeschlagen? ;)

Verfasst: 18.08.2009, 19:06
von Sunny
schon, aber noch nich wirklich was gefunden? oder ich war zu blöd da was zu finden :-D

Verfasst: 18.08.2009, 19:09
von Asgoth
Also ich hatte mal einen ähnlichen Fall - da hab ich Kostenfestsetzung beantragt nach § 788 ZPO. Hab die Akte jetzt aber nicht hier. Ich meld mich, wenn ichse gefunden hab^^

Verfasst: 18.08.2009, 19:11
von Sunny
danke lieb von dir ;-)

Verfasst: 18.08.2009, 19:40
von repfiffi
im ArbR ist es doch so geregelt, dass die Kosten des ersten Rechtszugs stets die Parteien selbst zu tragen haben...den § weiß ich jetzt nicht auswendig...müsst ich auf Arbeit mal gucken....

LG

Verfasst: 18.08.2009, 19:48
von Sunny
ja das wußte ich auch, aber wie das dann bei der vollstreckungsabwehrklage läuft, weiß ich nich so richtig.