Gebühren bei Einspruch gegen VB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 04.02.2009, 22:34

#1

18.08.2009, 14:50

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe.

Wir haben gegen einen VB gegen unsere Mandantin Einspruch eingelegt. Sache wurde zum Prozessgericht ebgegeben. Einspruch wurde durch ein Urteil als unzulässig verworfen, weil er nicht fristgerecht eingelegt wurde. Ich möchte die Sache gerne abrechnen, dachte an eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100. Sonst nichts.
Jetzt bin ich aber etwas verwirrt vom KFB. Darin ist eine 0,5 Terminsgebühr der Gegenseite enthalten. Wieso eine 0,5 Terminsgebühr? Meine Kollegin (ist nicht da momentan) hatte den KFB geprüft und für "OK" erklärt. :roll:

Ein VB steht gem. § 700 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem VU gleich. Das hab ich gerade schon herausgefunden.
Aber rechtfertigt das eine Terminsgebühr? Es hat kein Termin stattgefunden, es war noch nicht einmal einer bestimmt. Die Gegenseite hat noch nicht einmal den Anspruch begründet!!!

Danke schonmal für eure Hilfe.
Liebe Grüße
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Z-Trenc
Foren-Azubi(ene)
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Wohnort: Jena

#2

18.08.2009, 16:15

Schau mal unter Nr. 3105 Abs. 1 VV-RVG
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