...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jenny3012
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#1
18.08.2009, 11:03
Ich habe eine Frage und zwar:
Wie ist das im Asylverfahren wenn ich eine Haputperson habe und ein weiteren Beteiligten. Wird überhaupt erhöht? Wenn ja um 1.500 € (da Gegenstandswert ja immer 5.000 € ist) oder um 0,3?
Danke schonmal für Eure Antworten
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light
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#2
18.08.2009, 11:13
siehe § 30 RVG
für 1. Person 5.000,00 € für jede weitere Person erhöht sich der Gegenstandswert!!! um weitere 900 €