Hallo, wer kannmir helfen?
Bin völlig ratlos: In einer umfangreichen Strafsache sind aus den Ermittlungsakten 3 DVD mit Bildern zu kopieren gewesen. Wie kann ich diese Kosten gegenüber dem Mandanten abrechnen? Je Datei (VV 7000 Zif. 2 RVG) erscheint sehr hoch, je DVD mit 2,50 € aber unangemessen niedrig. Wer hat so eine (möglichst gerichtlich bestätigte) Abrechnung schon einmal gehabt?
Vielen Dank schon mal!
kanzleihelferlein
Kosten für Anfertigung elektronischer Speichermedien
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Hallo
hatten bisher einmal eine Abrechnung, die allerdings z. Zt. noch läuft, allerdings nicht gegenüber dem Mandanten.
Schau mal hier, vielleicht hilft das weiter:
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/ ... te/536.htm
hatten bisher einmal eine Abrechnung, die allerdings z. Zt. noch läuft, allerdings nicht gegenüber dem Mandanten.
Schau mal hier, vielleicht hilft das weiter:
http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/ ... te/536.htm
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Hallo Gofi,
danke für den Link. Das bestätigt meine Ansicht und ich kann meinen Auftraggeber auch darauf verweisen, auch wenn er nicht Pflichtverteidiger war.
kanzleihelferlein
danke für den Link. Das bestätigt meine Ansicht und ich kann meinen Auftraggeber auch darauf verweisen, auch wenn er nicht Pflichtverteidiger war.
kanzleihelferlein