Kosten für Anfertigung elektronischer Speichermedien

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kanzleihelferlein

#1

17.08.2009, 19:35

Hallo, wer kannmir helfen? :?:
Bin völlig ratlos: In einer umfangreichen Strafsache sind aus den Ermittlungsakten 3 DVD mit Bildern zu kopieren gewesen. Wie kann ich diese Kosten gegenüber dem Mandanten abrechnen? Je Datei (VV 7000 Zif. 2 RVG) erscheint sehr hoch, je DVD mit 2,50 € aber unangemessen niedrig. Wer hat so eine (möglichst gerichtlich bestätigte) Abrechnung schon einmal gehabt?

Vielen Dank schon mal!

kanzleihelferlein
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#2

17.08.2009, 21:40

Hallo

hatten bisher einmal eine Abrechnung, die allerdings z. Zt. noch läuft, allerdings nicht gegenüber dem Mandanten.

Schau mal hier, vielleicht hilft das weiter:

http://www.burhoff.de/insert/?/burhoff/ ... te/536.htm

:pcwink
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
kanzleihelferlein

#3

17.08.2009, 22:02

Hallo Gofi,

danke für den Link. Das bestätigt meine Ansicht und ich kann meinen Auftraggeber auch darauf verweisen, auch wenn er nicht Pflichtverteidiger war. :thx

kanzleihelferlein
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