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Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

Verfasst: 13.08.2009, 16:40
von Marco.G
Hallo Ihr Lieben!

Habe hier ein Urteil vorliegen, wo drinnen steht, dass die Kosten des Rechtsstreites gegeneinander aufgehoben werden!

Dies bedeutet ja, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden!

Habe jetzt mit der RS unserer Mandantschaft abgerechnet, haben auch alles gezahlt.

Die RS hatte damals auch die Gerichtskosten für die I. Instanz gezahlt (339,00 €)

Frage muss, ich jetzt noch was veranlassen, wegen den Gerichtskosten, die ja geteilt werden? RS hat die ja voll gezahlt.

Danke im Voraus!

Verfasst: 13.08.2009, 16:43
von zenzi75
ja klar... du machst einen Kostenausgleichsantrag bei Gericht bezüglich der GK...

Verfasst: 13.08.2009, 16:45
von sternchen1981
Hallo, du musst einen Gerichtkostenausgleich beim Gericht beantragen.

Ihr habt, davon gehe ich aus einen Vergleich geschlossen, dann bekommt ihr von den eingezahlten GK, 2/3 zurückerstattet. Den Rest (1/3 von 339,00 = 113,00 €) wird durch 2 geteilt = 56,50 €. Diese 56,50 € könnt ihr von der Gegenseite einfordern. Wenn du alles bekommen hast, kannst dus an die RS weiterleiten.

Verfasst: 13.08.2009, 16:46
von Silvia
Hallo,

ihr müsst jetzt den Gerichtskostenausgleich bei Gericht beantragen.

Dann ergeht ein KFB, in dem die hälftigen Gerichtskosten gegen den Gegner festgesetzt werden.

Wenn dieser dann an Euch zahlt, leitet ihr die Gerichtskosten, die durch die RS-Vers. ja gezahlt wurden, an diese weiter.

Liebe Grüße
Silvia

Verfasst: 13.08.2009, 16:54
von Marco.G
Dankeschön für eure Antworten!!!

Kann mir jemand sagen, wie man das formuliert???

Ist das wie ein normaler Kostenausgleichsantrag, habe sowas noch nie gemacht!

Nochmals Dankeschön im Voraus

Verfasst: 13.08.2009, 16:58
von Silvia
Hallo,

... beantragen wir, den Gerichtskostenausgleich vorzunehmen und den festzusetzenden Betrag ab Antragseingang mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Wir bitten um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nebst Zustellnachweis.

Liebe Grüße
Silvia

Re: Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

Verfasst: 21.04.2010, 14:45
von Mati
:thx

Re: Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

Verfasst: 21.04.2010, 14:59
von Asgoth
:?:

Re: Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

Verfasst: 21.04.2010, 15:06
von 13
Asgoth hat geschrieben::?:
:mrgreen: