Hallo ihr lieben,
ich bin mal wieder am verzweifeln...folgendes Dilemma.
Wir wurden abgemahnt (gewerblicher Rechtsschutz), wir haben diese abgewehrt und gegenüber unserem Mandanten ne 1,3 außergerichtlich abgerechnet. Dann haben wir den Gegner auf Anspruchsunterlassung und Übernahme unserer RA-Kosten abgemahnt. Das ging dann ins streitge Verfahren.
Jetzt steht die Frage, ob unsere Abmahnung eine Angelegenheit mit der Abwehr der Abmahnung der Gegenseite ist oder ob das zwei Angelegenheiten sind.
Hab mir schon die Finger wund gesucht, also ich wär echt glücklich, wenn ihr mir ein wenig Tipps geben könntet oder sogar Rechtsprechung o.ä. dazu habt...vielen dank schonmal
Abmahnung, berechtigte Gegenabmahnung-zwei Angelegenheiten?
- domel 3008
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