Anrechnung Mahnverfahren im Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

13.08.2009, 12:17

Hallo,

ich steh gerade aufm Schlauch. Folgendes Problem:

Wir haben im Termin Anspruch anerkannt, über Kosten wurde beschlossen, dass die KOsten des Mahnverfahrens Gegenseite zu tragen hat, Rest wir.

Jetzt hat die Gegenseite KFA eingereicht mit VerfG, TG und Pauschale einmal. Müssten die jetzt nicht die VerfG fürs Mahnverfahren anrechnen, also mit in den KFA aufnehmen?
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j3NN
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#2

13.08.2009, 12:35

Die geht doch eh voll darin auf oder steh ich nun auf dem Schlauch?
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Asgoth
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#3

13.08.2009, 12:36

Wenn die Gegenseite im Mahnverfahren anwaltlich vertreten war, dann prinzipiell schon.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#4

13.08.2009, 12:38

Siehste, sag ja steh aufm Schlauch. Wenn jetzt die VG Mahnverfahren mit rein kommen würde, wäre ja nur die Pauschale noch extra fürs Mahnverfahren. Die VG Mahnverfahren mindert ja nicht die VG gerichtliches Verfahren. Alles klar.
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#5

13.08.2009, 12:40

häh wie jetzt?

meinst du jetzt der muss nicht anrechnen oder er muss?
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#6

13.08.2009, 12:40

ist wohl nicht mein Tag heute. Von der VG gerichtliches Verfahren würde doch die VG Mahnverfahren abgezogen werden, also VG gericht z.B. 136,50 EUR, VG Mahnverfahren 50,00 EUR, dann müsste man das doch von der VG abziehen, also für unsere Mandantin besser, da weniger zu zahlen, oder?
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#7

13.08.2009, 12:42

Also ich würde sagen, er muss anrechnen, bin aber unsicher. Für unsere Mandantin wäre es auf jeden Fall besser, wenn er anrechnen muss. Weiß aber jetzt nicht genau, weil Gegner ja Kosten des Mahnverfahrens zu tragen hat, ob dann überhaupt angerechnet werden muss.
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#8

13.08.2009, 12:45

Sicherlich muss er anrechnen und zwar die VG fürs Mahnverfahren auf die VG fürs Klageverfahren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

13.08.2009, 13:03

klar anrechnen. damit, dass der gegner die kosten fürs mv zu tragen, hat das rein gar nichts zu tun. Gerade aus diesem Grund wird er die Anrechnung wohl vergessen haben und drauf hoffen, dass die Gegenseite es nicht checkt.
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gkutes

#10

13.08.2009, 13:40

ich bin auch der Meinung, dass er nur eine 0,3 VG anmelden darf. Schließlich muss er ja das Mahnverfahren zahlen.
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