Berufung Zurückweisung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

13.08.2009, 08:54

Hi! Wenn das Gericht die Berufung durch einstimmigen BEschluss zurückweist - gibt es da Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
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Lämmchen
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#2

13.08.2009, 09:19

Ich gehe davon aus, dass das Gericht die Berufung nach § 522 ZPO zurückgewiesen hat. Absatz 3 sagt: Der Beschluss nach Abs. 2 S. 1 ist nicht anfechtbar.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
gkutes

#3

13.08.2009, 09:35

wie heißt es so schön ... ein blick ins gesetz...
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Z-Trenc
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#4

13.08.2009, 16:22

samara hat geschrieben:Hi! Wenn das Gericht die Berufung durch einstimmigen BEschluss zurückweist - gibt es da Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
und was hat der Beitrag jetzt mit Kosten zu tun? :roll:
JonesJess
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#5

13.08.2009, 17:00

Z-Trenc hat geschrieben:
samara hat geschrieben:Hi! Wenn das Gericht die Berufung durch einstimmigen BEschluss zurückweist - gibt es da Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?
und was hat der Beitrag jetzt mit Kosten zu tun? :roll:
Hatte erst überlegt was du meinst... aber jetzt sehe ich es auch. Ich glaube gar nichts. Hat sich wohl vertan...
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#6

13.08.2009, 18:13

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