KM-Pauschale JVEG für Partei

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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niza76
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#1

12.08.2009, 14:49

[font=Comic Sans MS]Hallo ihr Lieben :wink1
ich sitze grad über einem KFA, den die Gegenseite bzgl. der Reisekosten für unsere Partei bemängelt hat. Hab denen jetzt erstmal "erklärt", dass das ja nach JVEG und nicht - wie von denen behauptet - nach RVG abgerechnet wurde, da unser Mandant persönlich geladen war und somit Kosten abgerechnet werden können. Naja auf jeden Fall bin ich jetzt etwas irritiert, in welcher Höhe ich die km-Pauschale ansetze; sind das 0,25 € oder 0,30 €. Ich habe nämlich erstmal 0,30 € genommen, bin mir aber nun nicht mehr ganz so sicher :roll:

:thx schon jetzt für eure Hilfe[/font]
Asgoth
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#2

12.08.2009, 14:51

also... :?

Wenn du schon weißt, dass Fahrtkosten der Partei nach JVEG abgerechnet werden, dann müsstest du doch theoretisch aus wissen, dass dafür allenfalls 0,25 pro km berechnet werden können (§ 5 JVEG) ;)

im Übrigen:

Die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Partei ist nicht mal mehr erforderlich, um Fahrtkosten zu verlangen... vielmehr sind die regelmäßig zu erstatten, sofern sie nicht außer Verhältnis zum Streitgegenstand stehen.
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niza76
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#3

12.08.2009, 14:56

theoretisch schon, aber praktisch :oops:
aber trotzdem danke für die schnelle antwort :dankeschoen
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Darkeyes
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#4

12.08.2009, 15:28

öhhmm.... Auf die Gefahr hin dass ich tierisch blamiere, aber was ist JVEG???
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#5

12.08.2009, 15:29

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
LG pasc1976
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#6

12.08.2009, 15:32

:dankeschoen
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#7

12.08.2009, 19:56

Das ist das Nachfolgegesetz des ZSEG... :wink:
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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