Verkehrssache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stein
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#1

27.11.2006, 15:23

In einer Verkehrssache will mein Chef eine 2,0 Geschäftsgebühr von der Versicherung.
Die Sache war sehr umfangreiche.
Er hat aber daran mitgearbeitet, dass das Schrottauto des Mdt. verkauft wird.
Entsteht da dann nicht noch eine Einigungsgebühr ???
Oder sonst irgendwas schönes ?

Chef meinte es gibt nix mehr dazu, da er mit dem Verkauf des Autos dem Mdt. einen Gefallen getan hätte.
Außerdem hätte er die Pflicht an der Schadensminderung mitzuwirken.
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Curry
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#2

27.11.2006, 15:39

Erst einmal wünsche ich dir viel Glück dabei eine 2,0 Gebühr von der Versicherung zu bekommen. :wink:

Außerdem denke ich nicht, dass für die Mitarbeit am Verkauf des Pkw eine Einigungsgebühr abzurechnen ist.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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stein
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#3

27.11.2006, 15:42

Ich danke dir.
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Pepsi
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#4

27.11.2006, 15:57

was isn das für ne Versicherung?
Bianca
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#5

27.11.2006, 16:11

Der Verkauf des Schrottautos würde ich als Begründung für die Gebühr, die ja weit über der MIttelgebühr liegt, mit anbringen.

Liebe Grüße
Bianca
Bärchen

#6

27.11.2006, 16:37

Ich würde auf alle Fälle versuchen, eine Einigungsgebühr in Ansatz zu bringen. Ob du damit aber Glück haben wirst, ... ich weiß nicht.

Mit der Inansatzbringung der 2,0-Gebühr könntest du Glück haben. Es gibt viele Versicherung, die nach der BRAGO-Zeit (DAV-Abkommen) ebenfalls höhere Gebühren auszahlen (z.B. HUK), wenn man dann auch noch den Umfang und die Schwierigkeit glaubhaft machen kann, könntet ihr Glück haben. Wobei Verkehrsunfälle m.E. in der Regel einfach zu bearbeiten sind. Ich habe im alten Büro die Verkehrsunfallsachen zu 100 % alleine bearbeitet, wenn Chef in Urlaub war, krank war. Oft haben wir die Sachen reinbekommen und ich habe einfach was gemacht.

Aber versuchen kann man es ja

Gruß Nina
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Kerstinchen
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#7

27.11.2006, 16:57

Eine Einigungsgebühr würde ich hier nicht abrechnen.

Aber die Mitarbeit wegen des Autos würde ich - wie Bianca auch geschrieben hat - als Begründung für die 2,0 Gebühr angeben.


Lieben Gruß,

Kerstinchen
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stein
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#8

27.11.2006, 20:43

Ich danke euch.
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Pepsi
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#9

27.11.2006, 22:33

Pepsi hat geschrieben:was isn das für ne Versicherung?
Hallo? könntest du bitte auf meine Frage antworten?
na

#10

28.11.2006, 23:44

Ich denke nicht, dass Ihr eine 2,0-Gebühr von der Vers. bekommt!

Und eine Einigungsgeb. gibt es auch nicht, wofür denn auch? Ihr habt Euch doch gar nicht mit der Gegenseite geeinigt, oder doch?

Ich denke, ich hätte eine 1,8 angesetzt, mehr wohl nicht...

VUs sind in der Regel leicht (bearbeite ich in der Kanzlei selbst), da bekommt man dann -wenn man das gut begründen kann- eine 1,3-Gebühr, wenn man nicht eine Vereinbarung mit der Vers. (wie früher DAV) hat. 1,8 ist also schon ok meiner Meinung nach.

Aber wenn Du ne 2,0 gut begründen kannst... 8)
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