Hallo,
wie ich gerade erfahren habe, hat der BGH am 27.10.2005 (III ZB 42/05) nun entschieden, dass es die Terminsgebühr für einen Vergleichsabschluss im Beschlusswege gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gibt, obwohl kein Termin wahrgenommen worden ist.
Die Entscheidung findet ihr unter www.bundesgerichtshof.de
Damit wird es jetzt wohl nicht mehr zu Diskussionen mit dem Chef kommen, ob die Terminsgebühr angefallen ist oder nicht.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss im Beschlusswege
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Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Hallo,
bei uns gab es deswegen noch keine Diskussionen. Ich habe da so eine tolle Broschüre von der Rechtsanwaltskammer Köln. Diese kann man sich auf www.rak-koeln.de runterladen, nennt sich RVG Rechtsanwalts-VergütungsGesetz, Grundlagen, Fälle, Lösungen. Hier ist alles einfach und übersichlich gegliedert. Die Autoren waren auch gleichzeitig unsere Dozenten im Kurz für geprüfte Rechtsfachwirte.
LG
Nadine
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LG
Nadine
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Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Hi Nadine,
diese Broschüre habe ich hier auch, aber trotzdem gab es immer noch diverse unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte, ob nun die Terminsgebühr bei einem Vergleichsabschluss im Beschlusswege gem. § 278 Abs. 6 ZPO entsteht oder nicht und jetzt gibt es aber endlich eine einheitliche Entscheidung dank des BGH.
Erst in der letzten RENOPraxis gab es einen dreiseitigen Artikel dazu und bei Redaktionsschluss war der Beschluss scheinbar noch nicht bekannt.
Wegen der Terminsgebühr habe ich mich mit meinem Chef auch noch nicht gestritten, da die Kostensachen sowieso meine Angelegenheiten sind und ich ihm meistens sagen muss, was jetzt abgerechnet werden soll/muss.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
diese Broschüre habe ich hier auch, aber trotzdem gab es immer noch diverse unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte, ob nun die Terminsgebühr bei einem Vergleichsabschluss im Beschlusswege gem. § 278 Abs. 6 ZPO entsteht oder nicht und jetzt gibt es aber endlich eine einheitliche Entscheidung dank des BGH.
Erst in der letzten RENOPraxis gab es einen dreiseitigen Artikel dazu und bei Redaktionsschluss war der Beschluss scheinbar noch nicht bekannt.
Wegen der Terminsgebühr habe ich mich mit meinem Chef auch noch nicht gestritten, da die Kostensachen sowieso meine Angelegenheiten sind und ich ihm meistens sagen muss, was jetzt abgerechnet werden soll/muss.
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Katja
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Hallo Katja,
ist schon recht, daß es eine Entscheidung des BGH gibt. Ich brauch auch nicht um die Kosten mit meinem Chef zu streiten, wird meistens so gemacht wie ich sage!
LG
Nadine
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Nadine
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Mein Chef sagt immer "Sie haben das gelernt, Sie müssen das wissen, ich bin dafür nicht zuständig".
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Wäre schön, wenn meiner das auch sagen würde! Er muß immer seinen Senf dazugeben und rummeckern, aber am Ende habe ich doch Recht!
Dann ist er nur noch ganz klein und die Sache ist damit erledigt, nach dem Motto: "War irgend etwas?"
LG
Nadine
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