Hallöchen!
Muss zwei Aufforderungsschreiben gegenüber Mandantin abrechnen und zwar einmal für die Miete 01/09 + 02/09 und zum anderen für die anteilige Restmiete 01/09 und Miete 02/09 + 03/09. Sind das zwei getrennte Abrechnungen / Angelegenheiten oder ist das eine Angelegenheit bzw. wird die erste Geschäftsgebühr auf die zweite angerechnet?
Vielen lieben Dank im voraus
verzweifelte Grüße
Katherina
Geschäftsgebühr 2 x abrechnen oder eine Angelegenheit
- Soenny
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Kannst du mir bitte mal per PN mitteilen, warum du unter UBV schreibst?
Bis dahin ist der Beitrag gesperrt!
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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