Geschäftsgebühr 2 x abrechnen oder eine Angelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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UBV
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#1

05.08.2009, 10:59

Hallöchen!

Muss zwei Aufforderungsschreiben gegenüber Mandantin abrechnen und zwar einmal für die Miete 01/09 + 02/09 und zum anderen für die anteilige Restmiete 01/09 und Miete 02/09 + 03/09. Sind das zwei getrennte Abrechnungen / Angelegenheiten oder ist das eine Angelegenheit bzw. wird die erste Geschäftsgebühr auf die zweite angerechnet?

Vielen lieben Dank im voraus
verzweifelte Grüße
Katherina
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

05.08.2009, 11:04

Kannst du mir bitte mal per PN mitteilen, warum du unter UBV schreibst?

Bis dahin ist der Beitrag gesperrt!
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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