Hallo Zusammen!
Welchen Wert nimmt man für die Erstellung eines Untermietvertrages für die Abrechnung an??
Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Vielen Dank
Sanja
Abrechnung Untermietvertrag
- LuzZi
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War so mein erster Gedanke und der ist ja meist korrekt
Meine Streitwerttabelle sagt nämlich:
Meine Streitwerttabelle sagt nämlich:
Untervermietung: Jahresbetrag der Untermiete (OLG Celle NZM 00, 190, a. A. LG Hbg. WuM 92, 264: 3-jähriger Betrag);
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Hallo zusammen,
habe jetzt diese Rubrik gewählt, bin aber nicht so sicher, ob das hier so richtig ist. An sich hat das jetzt nichts mit Abrechnung zu tun.
Meine Frage:
Wir haben hier einen Mieter, der hat mit Erlaubnis untervermietet seit 01.01.19. Nun sind schon die Mieten für Februar und März 19 nicht gezahlt worden.
Meiner Meinung nach hat doch aber der Hauptmieter dafür zu sorgen, dass die Mieten beim Hauptvermieter gezahlt werden. Also sprich, dass der Hauptmieter sich das Geld vom Untermieter holt und der Hauptmieter wie ohne Untermieter an den Hauptvermieter überweist. Ich würde daher auch den Hauptmieter anmahnen, oder?
Ich steh hier gerade auf dem Schlauch
habe jetzt diese Rubrik gewählt, bin aber nicht so sicher, ob das hier so richtig ist. An sich hat das jetzt nichts mit Abrechnung zu tun.
Meine Frage:
Wir haben hier einen Mieter, der hat mit Erlaubnis untervermietet seit 01.01.19. Nun sind schon die Mieten für Februar und März 19 nicht gezahlt worden.
Meiner Meinung nach hat doch aber der Hauptmieter dafür zu sorgen, dass die Mieten beim Hauptvermieter gezahlt werden. Also sprich, dass der Hauptmieter sich das Geld vom Untermieter holt und der Hauptmieter wie ohne Untermieter an den Hauptvermieter überweist. Ich würde daher auch den Hauptmieter anmahnen, oder?
Ich steh hier gerade auf dem Schlauch
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
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- Anahid
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Ich geh davon aus, Ihr vertretet den Vermieter? Der Vermieter hat nur einen Anspruch auf Zahlung gegen seinen Vertragspartner und das ist ja wohl der Hauptmieter. Natürlich muss der angemahnt werden. Eine Mahnung des Untermieters ist nett, aber nicht erforderlich, da der Hauptmieter die Zahlung schuldet.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke, mir war ja auch so, aber manchmal braucht man einen Denkanstoß
Liebe Grüße
Sylvia
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