Wir haben gegen Schuldner Mahnbescheid beantragt. Forderungshöhe 8400,00 EUR, außergerichtliche RA Kosten 603,70 EUR.
Gegenseite legt Widerspruch ein und zahlt dann doch 8.200,00, Es bleibt ein Restbetrag von rund 800,00 EUR übrig.
Wenn wir jetzt den Rest einklagen und im Übrigen für erledigt erklären, mit welchem Wert werden dann Verfahrens und ggf. Terminsgebühr angesetzt?
Eilt Kostenfrage bei teilweiser Erledigung
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1,0 MB auf GW 8400
1,3 VG auf GW 200 (wenn Zahlung nur auf HF angerechnet wird)
abzgl. Anrechnung auf MB
1,2 TG auf GW 200
außergerichtliche RA-Kosten sind nicht streitwerterhöhend...
1,3 VG auf GW 200 (wenn Zahlung nur auf HF angerechnet wird)
abzgl. Anrechnung auf MB
1,2 TG auf GW 200
außergerichtliche RA-Kosten sind nicht streitwerterhöhend...
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Danke!
Wie sieht es mit den Gerichtskosten aus? Fallen die für das streitige Verfahren auch nur in Höhe von 200 € Streitwert an?
Weil wir müssen ja, wie im MAhnantrag vorgesehen, erst mal weiterleiten ans LG, damit die dann auf unseren Antrag ans AG verweisen.
Wie sieht es mit den Gerichtskosten aus? Fallen die für das streitige Verfahren auch nur in Höhe von 200 € Streitwert an?
Weil wir müssen ja, wie im MAhnantrag vorgesehen, erst mal weiterleiten ans LG, damit die dann auf unseren Antrag ans AG verweisen.
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Die GK müßt ihr in voller Höhe erst einmal einzahlen, ihr bekommt aber am Ende des Verfahrens sicher eine Erstattung der nicht verbrauchten GK...