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Streitwert Schutzschrift

Verfasst: 24.11.2006, 11:50
von mollie
wie hoch ist denn der streitwert, wenn wir nur schutzschrift eingereicht haben????

Verfasst: 24.11.2006, 11:57
von Curry
Um was für eine Angelenheit hat es sich dabei gehandelt? Kannst du das näher erläutern?

Verfasst: 27.11.2006, 21:08
von Gast
Das kommt drauf an, ob ihr nur damit beauftragt wart, NUR die Schutzschrift einzureichen. Dann entsteht nach Enders nur die 0,8 nach 3403. Wart ihr dagegen auch beauftragt, im zu erwartenden Verfügungsverfahren tätig zu werden, die 1,3.
Streitwert dürfte der Wert der zu erwartenden e.V. sein - wenn kein Wert da ist, würde ich auf den Regelstreitwert zurückgreifen

Re: Streitwert Schutzschrift

Verfasst: 11.07.2011, 15:39
von slassm
Habe hierzu eine Frage: Was ist denn der Regelstreitwert? Habe Schutzschrift bei mehreren Gerichten eingereicht. Zum Verfügungsverfahren kam es nicht. Möchte nun gerne abrechnen. Also eine 0,8 aus ??? Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung.

Vielen Dank

Re: Streitwert Schutzschrift

Verfasst: 19.03.2012, 13:17
von Putt_Putt
Wie hoch ist der Streitwert bei Schutzschriften????

Re: Streitwert Schutzschrift

Verfasst: 19.03.2012, 13:26
von beauty80
ich denke den selben Streitwert wie die zu erwartende einstweilige Verfügung
Da die einstweilige Verfügung nur eine vorläufige Regelung der Angelegenheit herbeiführt, muss der GW auch niedriger sein als in der Hauptsache. Enders geht von 1/3 bis 1/2 des Hauptsachestreitwerts aus, guckst du, Enders Rdnr 910 ff
:wink1