KFA nach JVEG beim Arbeitsgericht
Verfasst: 27.07.2009, 13:37
Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe
Es erging ein Versäumnisurteil beim Arbeitsgericht, wonach die Beklagte (wir sind Kläger) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Es ging dann folgender KFA zum Arbeitsgericht:
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00 €
4 Std. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 20,00 €
77 km Fahrtkosten Nr. 7003-7004 VV RVG 23,10 €
Summe 63,10 €
19 % USt. Nr. 7008 11,99 €
Endbetrag 75,09 €
Die Fahrtkosten beziehen sich auf die km vom Ort des Klägers bis zum Gericht.
Jedoch haben wir nun eine Nachricht vom ArbG bekommen, dass wir nach JVEG abrechnen müssen.
Im RVG für Anfänger ist aufgeführt:
".. Nicht ausgeschlossen sind jedoch die der Partei entstandenen Reisekosten. Die Partei kann vom Gegner die Erstattung ihrer Fahrtkosten zu den Gerichtsterminen und zur Information ihrer Prozessbevollmächitgten verlangen. Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach § 5 JVEG.
Wiederum sind die Anwaltskosten u. Reisekosten des Rechtsanwalts (Nr. 7003-7006 RVG) in voller Höhe erstattungsfähig, als durch sie Reisekosten der Partei erspart worden sind. ....
Auch Telefonkosten und Portoaufwendungen der Partei in I. Instanz sind erstattungsfähig."
Sprich: Fahrtkosten nach § 5 JVG, o. a. Kilometer x 0,30 € richtig, nur mit anderer Bezeichnung, sprich nicht RVG, sondern JVG??
Auslagenpauschale Nr. 7002 bleiben? Was ist mit dem Abwesenheitsgeld? Mehrwertsteuer? Verzinsung?
Wie muss mein KFA aussehen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.. Danke Euch schon mal im Voraus...
Es erging ein Versäumnisurteil beim Arbeitsgericht, wonach die Beklagte (wir sind Kläger) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Es ging dann folgender KFA zum Arbeitsgericht:
Auslagenpauschale Nr. 7002 20,00 €
4 Std. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 20,00 €
77 km Fahrtkosten Nr. 7003-7004 VV RVG 23,10 €
Summe 63,10 €
19 % USt. Nr. 7008 11,99 €
Endbetrag 75,09 €
Die Fahrtkosten beziehen sich auf die km vom Ort des Klägers bis zum Gericht.
Jedoch haben wir nun eine Nachricht vom ArbG bekommen, dass wir nach JVEG abrechnen müssen.
Im RVG für Anfänger ist aufgeführt:
".. Nicht ausgeschlossen sind jedoch die der Partei entstandenen Reisekosten. Die Partei kann vom Gegner die Erstattung ihrer Fahrtkosten zu den Gerichtsterminen und zur Information ihrer Prozessbevollmächitgten verlangen. Die Höhe der Fahrtkosten richtet sich nach § 5 JVEG.
Wiederum sind die Anwaltskosten u. Reisekosten des Rechtsanwalts (Nr. 7003-7006 RVG) in voller Höhe erstattungsfähig, als durch sie Reisekosten der Partei erspart worden sind. ....
Auch Telefonkosten und Portoaufwendungen der Partei in I. Instanz sind erstattungsfähig."
Sprich: Fahrtkosten nach § 5 JVG, o. a. Kilometer x 0,30 € richtig, nur mit anderer Bezeichnung, sprich nicht RVG, sondern JVG??
Auslagenpauschale Nr. 7002 bleiben? Was ist mit dem Abwesenheitsgeld? Mehrwertsteuer? Verzinsung?
Wie muss mein KFA aussehen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.. Danke Euch schon mal im Voraus...